Die Sommersaison ist vorbei – aber wohin jetzt mit dem Wohnwagen? Öffentlicher Parkraum ist auf Dauer keine gute Lösung.
Nach dem Ende der Camping-Hauptsaison stellt sich die Frage: Wohin mit dem sperrigen Anhänger? Ihn einfach am Straßenrand zu parken, ist keine dauerhafte Option. Denn ohne Zugfahrzeug darf er maximal zwei Wochen am Fahrbahnrand stehen. Ansonsten droht ein Bußgeld von 20 Euro.
Die Parkfläche des Caravans darf auch nicht durch Zusatzschilder für Pkw oder Busse reserviert sein. Ragt der Caravan über die Parkflächenmarkierung hinaus, ist das Abstellen ebenfalls verboten. Die Deichsel sollte immer in Fahrtrichtung zeigen, um andere Verkehrsteilnehmer – vor allem Radfahrer – bei einer Kollision nicht zu gefährden. Selbstverständlich muss der Caravan gegen Wegrollen gesichert sein. Dazu nutzt man die Feststellbremse, zusätzlich kann man Keile unter die Räder schieben.
Wer den Wohnwagen dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum abstellen will, muss das Zugfahrzeug angekoppelt lassen. Denn für Gespanne gibt es keine zeitliche Begrenzung. Diese Option dürfte aber für die meisten Besitzer keine sein – wer will schon mit dem Gespann zur Arbeit oder zum Einkaufen fahren? Wer kein eigenes Grundstück hat, um darauf den Caravan bis zum nächsten Einsatz zu parken, sucht sich daher am besten eine Unterstell-Möglichkeit, wie sie mittlerweile vielerorts in Gewerbegebieten gegen Bezahlung angeboten wird. (SP-X)
