Bald Wohnmobile bis 4,25 Tonnen mit B-Führerschein

Bald Wohnmobile bis 4,25 Tonnen mit B-Führerschein
Inhaber des alten Führerscheins Klasse 3 dürfen noch Dickschiffe bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren. © Hymer

Die EU gibt grünes Licht für eine Erhöhung des Gewichtslimits bei Reisemobilen. Die Umsetzung in nationales Recht kann aber bis 2029 dauern.

Jost Krüger ist erleichtert. Schließlich kann der Generalsekretär der European Caravan Federation (ECF) es auch ein bisschen als persönlichen Erfolg verbuchen, dass das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten sich auf eine Novellierung der EU-Führerschein-Richtlinie geeinigt haben, die auch die lang ersehnte Sonderregelung für Reisemobile umfasst: Für Inhaber des B-Führerscheins, die bisher lediglich Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren dürfen, erhöht sich künftig das Gewichtslimit auf 4,25 Tonnen.

Das gilt grundsätzlich für alle Reisemobile, sofern die Führerscheininhaber ein spezielles Training oder eine Prüfung absolviert haben. „Wie dieses Training aussehen wird, können die Länder in der EU jeweils für sich entscheiden“, sagt Jost Krüger und vermutet, dass es in Deutschland auf ein ähnliches Verfahren hinauslaufen wird, wie es seit Jahren für schwere Wohnwagen-Gespanne durchgeführt wird. Ein einmaliger Tageskurs ohne Prüfung bei einer Fahrschule (Kosten circa 300 bis 500 Euro) führt dort zu dem B96-Zusatzführerschein, der genau genommen keine eigene Führerscheinklasse, sondern die Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B darstellt und ebenfalls das Gesamtgewicht der Gespanne von 3,5 auf 4,25 Tonnen anhebt.

Keine Beschränkung auf alternative Antriebe

Besonders groß war die Erleichterung bei der ECT sowie dem deutschen Caravaning-Verband CIVD darüber, dass die noch auf dem Düsseldorfer Caravan-Salon kursierende Absicht der EU-Kommission, die Anhebung des Gewichtslimits ausschließlich auf Reisemobile mit alternativen Antrieben zu beschränken, nicht umgesetzt wurde. Nach der neuen Richtlinie können diese Fahrzeuge aber immerhin von B-Führerscheininhabern auch ohne spezielles Training oder Prüfung bewegt werden. Aber auch hier gibt es eine kleine Einschränkung: Der Fahrer oder die Fahrerin des alternativ angetriebenen Wohnmobils (vollelektrisch, Plug-in-Hybrid, Wasserstoff oder Erdgas) bis 4,25 Tonnen muss mindestens zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Ob unfallfrei oder nicht, ist noch unklar.

Doch warum die ganze Aufregung um die Gewichtsproblematik? Mit der Einführung des B-Führerscheins 1999 entstand unter den Reisemobilisten quasi eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Inhaber des alten Führerscheins Klasse 3 dürfen heute noch wegen des Bestandsschutzes Dickschiffe bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren, während die neuere Führerschein-Klasse B Wohnmobil-Touren auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen begrenzt. Es wird aber immer schwieriger, dieses Limit einzuhalten. Basis-Fahrzeuge werden schwerer, die Komfortansprüche steigen – und die E-Bikes sollen ja ebenfalls noch mit an Bord. Vom irgendwann auch hier sicher kommenden Elektroantrieb noch gar nicht zu reden.

Doch so groß die Freude auch ist, bis zur Umsetzung in der Praxis ist noch viel Geduld gefragt. „Zunächst einmal muss die vierte Führerscheinrichtlinie offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Das kann bis zum Ende des Jahres dauern“, so Jost Krüger. Erst dann könne sie in nationales Recht umgesetzt werden. Das muss innerhalb von vier Jahren geschehen, kann sich also bis 2029 hinziehen. (SP-X)

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