Die Wintervorschrift greift ab diesem Samstag. Welche Regelungen Autofahrer in der kalten Jahreszeit zu beachten haben, ist im folgenden aufgeführt.
Von Georg Ismar
Lastwagen stehen auf Autobahnen quer, Autos schlittern in den Graben und bei Händlern werden die Winterreifen knapp. Die eigentlich schon für Oktober geplante Winterreifenpflicht kommt verspätet. An diesem Samstag tritt sie nun aber in Kraft. «Was der Winter auf unseren Straßen anrichtet, das kann man in diesen Tagen deutlich sehen», sagt Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Er will der Straßenverkehrsordnung (StVO) mehr Profil geben. Aber ob das in allen Fällen klappt, ist zweifelhaft. Wie die Versicherungen sich bei Unfällen mit Sommerreifen verhalten, hängt vom Einzelfall ab.
Was ist nun zu beachten?
Rund 90 Prozent der Autofahrer haben sich laut Umfragen bereits mit Winterreifen ausgerüstet. Wer der Polizei sagt, die Winterreifen seien überall ausverkauft gewesen, muss trotzdem zahlen. Ausreden gibt es nicht mehr, betont das Verkehrsministerium. Die Bußgelder werden verdoppelt: 40 Euro, wenn man von der Polizei mit Sommerreifen erwischt wird, 80 Euro wenn dadurch auch noch der Verkehr behindert wird. Zusätzlich gibt es im zweiten Fall einen Punkt in Flensburg. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder.
Sind noch Winterreifen zu bekommen?
Seit der Bundesratsentscheidung vor einer Woche, durch die der Weg für die Reifenpflicht freigemacht worden ist, erleben die Händler einen Nachfrageboom. «Die Lager sind schon relativ leergefegt», sagt Peter Hülzer, Vorsitzender des Bundesverbands Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk. Es könne sein, dass Autofahrer keine Reifen mehr bekommen. Denn die Branche arbeite antizyklisch: Im Sommer, als keiner wusste, dass die Pflicht kommt, wurden Winterreifen hergestellt, derzeit werden Sommerreifen produziert. Im schlimmsten Fall müssten Fahrer bei Schnee ihr Auto stehen lassen, so Hülzer.
Welche Autoreifen werden vom Gesetzgeber akzeptiert?
Als Winterreifen gelten alle M(atsch)+S(chnee)-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern, der ADAC empfiehlt aber 4 Millimeter. Händler kritisieren, dass es keine EU-weite Definition gibt, was genau ein Winterreifen ist. Laut ADAC öffnet das nun ausreichende «M+S»-Zeichen Billigware «Tür und Tor». Tauglicher seien Reifen, wenn sie zudem das Schneeflocken-Symbol tragen. Nicht erlaubt ist, einfach Schneeketten über die Sommerreifen zu ziehen. Die Pflicht war notwendig geworden, weil das Oberlandesgericht Oldenburg die bisherige Regelung für zu schwammig hielt, so konnten Autofahrer Bußgelder anfechten. Die Winterreifen sind Pflicht bei Schnee, Schneematsch oder Glätte.
Warum sorgen querstehende und sommerbereifte Lkw für Ärger?
Gerade ausländische Lastwagenfahrer wissen nichts von der Pflicht. Aber die meisten Lkw sind laut ADAC ohnehin mit den ausreichenden Ganzjahresreifen unterwegs. Gerade Lkw aus Osteuropa fallen jedoch immer wieder mit abgefahrenem Profil auf. Der Kostendruck im Transportgewerbe ist hoch. Die Polizeigewerkschaften betonen, sie könnten jetzt nicht flächendeckend die Reifenpflicht kontrollieren, da das Personal unter anderem wegen der Terror-Gefahr am Limit sei. Kritisiert wird, dass Ramsauer nur Winter- oder Allwetterreifen für die Antriebsachsen von Lastwagen vorschreiben ließ. Der ADAC hält Schneeketten bei Lkw gerade bei Steigungen für die beste Lösung.
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Sommerreifen im Schnee?
Das kommt auf den Einzelfall an. Laut Maximilian Maurer vom ADAC kann eine Versicherung im Kasko-Bereich Zahlungen verweigern, wenn ein Fahrer mit Sommerreifen in die Leitplanke kracht. Dies kann als «grobe Fahrlässigkeit» gewertet werden. Auch wenn einem Auto mit Sommerreifen die Vorfahrt genommen wird, kann es durchaus sein, dass dem betroffenen Fahrer eine Teilschuld angehängt wird. Maurer betont aber, es gebe zu diesem Bereich bisher kaum Urteile.
Was passiert bei einem Unfall mit einem Mietwagen mit Sommerreifen?
Dann zahlt der Mieter, denn er muss sich vergewissern, ob die Leihfirma die richtige Bereifung gewählt hat. Bei der neuen Pflicht haftet grundsätzlich der Fahrer, nicht der Halter. Das bedeutet: Wer sein Auto bei Schnee nur parkt, kann nicht zur Kasse gebeten werden.