Im Winter drohen bis zu 760 Euro Bußgeld

Verkehrsregeln in der kalten Jahreszeit

Im Winter drohen bis zu 760 Euro Bußgeld
Ein kleines freigekratztes Guckloch reicht nicht aus © Iduna

Bei Eis und Schnee greifen bestimmte Verkehrsregeln, die im Sommer nicht zu Tage treten. Im schlimmsten Falle können vier Punkte, ein hohes Bußgeld und ein dreimonatiges Fahrverbot auf einen zukommen.

Einige Regeln für Autofahrer spielen nur im Winter eine praktische Rolle. Doch sie sollten unbedingt eingehalten werden. Ansonsten drohen bei Kontrollen oder Unfällen laut "Auto Bild" teils happige Bußgelder.

Tempolimit bei Fahrt mit Schneeketten

Wer beim Eiskratzen und Schneefegen schlampt und nur ein winziges Guckloch freilegt, riskiert 10 bis 35 Euro Bußgeld. Wird das Kennzeichen nicht freigekratzt, kommen noch einmal 5 Euro hinzu. Auch Dach und Motorhaube sollten frei von Schnee sein, ansonsten kann dieser den nachfolgenden Verkehr gefährden.

Wer auf Strecken mit Schneekettenpflicht ohne die Traktionshelfer unterwegs ist, zahlt 20 Euro. Mit aufgezogenen Ketten gelten strenge Tempobeschränkungen. Wer die erlaubten 50 km/h um 10 km/h überschreitet, wird mit 15 Euro zur Kasse gebeten. 60 km/h zu schnell kosten 760 Euro und werden zudem mit vier Punkten in Flensburg sowie drei Monate Fahrverbot bestraft.

Teure Winterreifen

Teuer wird es auch mit abgefahrenen Winterreifen. Bei weniger als 1,6 Millimetern Profil liegen die Bußgelder zwischen 50 bis 125 Euro. Soweit sollte man es aber sowieso nicht kommen lassen. Schon bei weniger als vier Millimetern sollten Winterreifen ausgetauscht werden.

Winterreifen sind im Winter nicht generell vorgeschrieben. Bei Eis und Schnee auf der Straße müssen sie aber aufgezogen sein, sonst kann die Polizei bis zu 40 Euro Bußgeld verhängen. Bei einem Unfall steigt der Betrag auf 120 Euro.

Motor nicht warmlaufen lassen

Wer den Motor im Stand warmlaufen lässt, etwa um mit der Heizungsluft die vereiste Scheibe aufzutauen, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro. Schwerer wiegen dürften auf Dauer aber erhöhter Verschleiß und Verbrauch.

Die Nebelschlussleuchte darf nur bei einer Sichtweite unter 50 Metern verwendet werden Dann darf maximal 50 km/h schnell gefahren werden. Wer sie bereits früher einschaltet, zahlt 35 Euro.

Ein Bußgeld von 20 Euro droht demjenigen, wer mit eingefrorenem Scheibenwischwasser erwischt wird. Im Winter sollte daher immer eine Ersatzflasche Scheibenreiniger mit Winterzusatz an Bord sein. (SP-X)

Vorheriger ArtikelAbt schärft Audi S4 nach
Nächster ArtikelHyundai verzeichnet Milliardengewinn
Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

Keine Beiträge vorhanden