Warnwestenpflicht: Darauf müssen Sie achten

Vorschrift gilt ab 1. Juli

Warnwestenpflicht: Darauf müssen Sie achten
Ab dem 1. Juli tritt die Warnwesten-Pflicht in Kraft. © GTÜ

Was in anderen Ländern bereits Pflicht ist, wird es ab dem 1. Juli nun auch in Deutschland geben: die Warnwestenpflicht. Worauf Autofahrer auch im Ausland achten müssen, lesen Sie in unseren Tipps.

Nun kommt sie auch in Deutschland: Ab dem 1. Juli sind Autofahrer verpflichtet, mindestens eine Warnweste im Wagen mitzuführen. In anderen europäischen Ländern von Frankreich bis Kroatien ist der grelle Überzug längst vorgeschrieben. «Wir empfehlen generell, Warnwesten aus Sicherheitsgründen im Pannenfall anzuziehen, egal in welchem Land», gibt ADAC-Jurist Michael Nissen Reisenden mit auf den Weg, die mit dem Auto in den Sommerurlaub aufbrechen. Am besten liegt laut Nissen im Wagen für jeden Mitfahrer eine Weste parat - und zwar nicht im Kofferraum, sondern griffbereit im Handschuhfach.

Bei der Warnwestenpflicht sei es egal, ob die Weste nun in gelb, orange oder rot gefertigt ist, wie der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) mitteilt. Der KS bedauert es, dass in Deutschland indes nur das Mitführen einer Weste vorgeschrieben sei. Bei einem Verstoß droht in Deutschland ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.

Unterschiedliche Länder, unterschiedliche Regeln

Die Regelungen zur Warnwestenpflicht und die Geldbußen bei deren Missachtung unterscheiden sich von Urlaubsland zu Urlaubsland. Worauf Sie mit Blick auf die Warnwestenpflicht in den verschiedenen Ländern achten müssen, haben wir für Sie zusammengestellt.

Belgien: Bei Unfällen oder Pannen auf belgischen Autobahnen oder Kraftfahrstraßen ist die Weste Pflicht. Wer keine trägt, muss mit einer Geldbuße von mindestens 50 Euro rechnen. Das gilt auch für Motorradfahrer. Wer bei einer Kontrolle keine Weste vorzeigen kann, wird dafür in Belgien aber nicht belangt.

Frankreich: Die Warnweste muss nicht nur im Notfall getragen werden, sondern immer dabei sein - am besten im Handschuhfach, weil sie bereits vor Verlassen des Fahrzeugs angezogen werden muss. Das gilt auch für die Mitfahrer. Wer ohne Weste erwischt wird, zahlt mindestens 90 Euro. Motorräder und Quads sind davon ausgenommen.

Italien: Wer sich außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn ohne Weste aufhält, riskiert ein Verwarnungsgeld von mindestens 41 Euro. Allerdings betrifft das nach italienischem Recht nur den Fahrer oder denjenigen, der das Warndreieck aufstellt. Motorradfahrer sind ausgenommen. Bei Kontrollen muss hingegen keine Weste vorgezeigt werden. «In Italien gilt nur die Tragepflicht», sagt Nissen.

Kroatien: Auto- und Motorradfahrer müssen außerhalb geschlossener Ortschaften eine Weste dabei haben und bei Pannen überziehen. Verstöße werden in Kroatien aber nicht geahndet.

Österreich: Hier gehört eine Warnweste für den Fahrer verpflichtend in das Reisegepäck. Bei schlechter Sicht, an unübersichtlichen Stellen oder bei Dunkelheit müssen die Westen auch bei Pannen auf der Landstraße übergezogen werden. «Österreich ist das einzige Land, wo unsere Mitglieder von durchgesetzten Geldbußen berichten», sagt Nissen. Die Strafe liegt zwischen 14 und 36 Euro.

Portugal: Wer als Auto- oder Motorradfahrer keine Warnweste mitführt, riskiert eine Geldbuße von 60 bis 300 Euro. Wer im Notfall auf der Fahrbahn keine trägt, sogar 120 bis 600 Euro. Das gilt zwar nur für in Portugal zugelassene Fahrzeuge, schließt aber auch Mietautos für Urlauber ein.

Spanien: Reflektierende Westen müssen Fahrer von Autos, Omnibussen und Lastwagen tragen, Moped- und Motorradfahrer hingegen nicht. Wer keine Weste trägt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 100 Euro - zahlt man die Strafe sofort, erlässt die spanische Polizei den halben Betrag. (AG/dpa/tmn)

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