Wallbox: Förderung für private Ladestation sichern

Bis zu 900 Euro vom Staat

Wallbox: Förderung für private Ladestation sichern
Ein E-Auto an einer Ladestation. © dpa

Die Klimaschutzziele sind ambitioniert. Entsprechend hat auch der Verkehr seinen Teil dazu beizutragen. Der Staat fördert den Weg in die E-Mobilität mit finanziellen Anreizen – auch für die Ladeinfrastruktur.

Damit es möglichst schnell geht mit der E-Mobilität, gibt der Staat Geld – für elektrifizierte Autos, aber auch für Lademöglichkeiten. Während Käufer eines Elektroautos eine Förderung von bis zu 9000 Euro erhalten, fördert der Staat seit Herbst 2020 auch den Einbau privater Wallboxen mit 900 Euro.

Beantragen können diese Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) neben Mietern auch Eigenheimbesitzer und Vermieter. Nach den Förderkriterien können auch Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger Zuschüsse für Ladestationen in „nicht öffentlich zugänglichen Bereichen“ beantragen. Nur wie lange die Förderung genau andauert, ist nicht klar. Es hängt davon ab, wann die Fördersumme aufgebraucht ist und ob es dann erneute Mittel gibt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Fördersumme derzeit 800 Millionen Euro

Zuletzt war die Förderung mehrmals aufgestockt worden. Zunächst von 300 Millionen zum Start bis auf 500 Millionen (zweimal je 100 Millionen Euro). Mit dieser Summe wurden bis Juli über 620.000 Ladepunkte beantragt. Nach Zahlen des Bundesverkehrsministeriums wurden bis dahin täglich 2500 Anträge eingereicht. Aufgrund des großen Erfolges stellte das Bundesfinanzministerium noch einmal 300 Millionen Euro zur Verfügung. Damit stellt der Staat 800 Millionen Euro an Bundesmitteln als Zuschuss für den Kauf und die Installation von Wallboxen zur Verfügung.

Die 900 Euro erhält, wenn er für den Kauf und die Installation der Wallbox (samt Nebenarbeiten) mindestens diese Summe investiert. Unterschreiten darf man sie nicht, sonst geht man leer aus. Ganz wichtig dabei ist: Der Antrag muss vor der Anschaffung der Wallbox oder der Installation gestellt werden. Für die Kosten können neben der Ladestation folgende Aspekte geltend gemacht werden: Elektroarbeiten (auch Erdarbeiten), der Netzanschluss und ein Energiemanagemt-System zur Steuerung der Wallbox.

Nicht jede Wallbox ist förderfähig

Der BMW 545e xDrive an der Wallbox.

Doch die KfW fördert nicht jede Wallbox. Sondern förderfähig sind nur Wallboxen mit einer Ladeleistung von 11 kW, die auch beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden müssen. Das erledigt in der Regel der Elektriker gleich bei der Installation mit. Es können auch Wallboxen gefördert werden, die eine Ladeleistung von 22 kW haben, dann müssen sie aber die Möglichkeit haben, diese Leistung auf 11 kW zu reduzieren. Bevor man eine neue Wallbox bestellt, sollte man sich also genau informieren, ob diese Box auch förderfähig ist. Anbieter von Wallboxen weisen darauf in der Regel auf ihren Angebotsseiten hin. Zudem findet man eine Liste förderfähiger Boxen auf den Seiten der KfW.

Daneben erhält auch nur der eine Förderung, der zu Hause auch Strom aus erneuerbaren Energien nutzt. Entweder gleich aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder per offiziellem Nachweis durch den Energieversorger. Zudem ist eine intelligente Steuerung der Wallbox Voraussetzung. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, sich bei seinem Energieversorger nach einer Wallbox zu erkundigen. In Kombination mit einem Grünstromtarif werden teils attraktive Angebote gemacht.

Kein Doppelförderung möglich

Parallel dazu gibt es auch Förderprogramme von Kommunen und Energieversorgern. Hier den Überblick zu behalten, ist allerdings nicht einfach. So handhaben die einzelnen Bundesländer das Thema Wallbox höchst unterschiedlich. Ein genauer Blick lohnt aber allemal. Dabei sollte man aber genau hinschauen, welcher Fördertopf der geeignete ist. Denn eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Sprich: Man kann nicht zweimal kassieren.

Da die Förderungen häufig nur so lange dauern, bis die Mittel erschöpft sind, sollte man sich vorher erkundigen, ob man noch in den Genuss der kommunalen Förderungen kommen kann. So förderte beispielsweise die Stadt München mit seinem Programm „München emobil“ die Ladeinfrastruktur mit 40 Prozent der Nettokosten für Planung, Montage und Installation bis maximal 3000 Euro für Normalladepunkte und bis zu 10.000 Euro für Schnellladepunkte.

Welmo in Berlin

Kunden bei einem Mitsubishi-Händler. Foto: Mitsubishi

In Berlin gibt es das Programm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (Welmo), das gerade um zwei Jahre bis Ende 2023 verlängert wurde. Hier wird beispielsweise der Kauf oder Leasing einer AC-Ladestation bis 22 kW mit bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten (maximal 2500 Euro) gefördert. Bei einer Schnellladestation sind es maximal 30.000 Euro.

Bei der Installation übrigens darf man durchaus selbst Hand anlegen. Die Förderrichtlinien erlauben ausdrücklich Erdarbeiten, das Aufhängen der Ladestation und sogar das Verlegen der Kabel in Eigenregie. Lediglich der Anschluss selbst muss durch eine Fachfirma erfolgen und per Rechnung belegt werden. Es gibt auch Autobauer, die den Kundinnen und Kunden den ganzen Bürokram abnehmen. Mitsubishi etwa versucht seinen Kunden den Weg in die E-Mobilität mit seinem „Wir-kümmern-uns-Versprechen“ zu erleichtern. Soll heißen: Förderanträge, Wallbox, Installationsservice und auf Wunsch einen Ökostrom-Tarif organisiert der Händler. Kunden anderer Marken sollten sich bei ihrem Händler erkundigen, ob er ihnen ein ähnliches Angebot unterbreitet, wenn man sich denn den Aufwand sparen will, alles selbst zu organisieren.

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