Marktmanipulation: Kein Prozess gegen Ex-VW-Chef Winterkorn

Marktmanipulation: Kein Prozess gegen Ex-VW-Chef Winterkorn
Ex-VW-Chef Martin Winterkorn. © dpa

Ex-VW-Chef Martin Winterkorn muss sich nicht wegen Marktmanipulation vor Gericht. Der Prozess wegen Betrugs soll aber stattfinden.

Dies teilte das Landgericht Braunschweig am Freitag mit. Vor dieser Entscheidung hatte das Gericht zuvor bereits das Strafverfahren gegen die aktuelle VW-Spitze wegen Marktmanipulation im Dieselskandal eingestellt.

Wie das Landgericht aber mitteilte, soll an dem ab Ende Februar geplanten Betrugsprozess gegen Winterkorn wegen erhöhter Diesel-Abgaswerte festgehalten werden.

Mögliche Strafe im Betrugsprozess höher

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die mögliche Strafe, die auf Winterkorn schon in dem Betrugsverfahren zukommen könnte, deutlich höher sein dürfte als beim Vorwurf einer zu späten Information der Finanzwelt über die Folgen der gefälschten Emissionsdaten der Fahrzeuge.

Eine Einstellung komme «in Betracht, wenn die zu erwartende Strafe im Hinblick auf die Straferwartung wegen einer anderen Tat nicht beträchtlich ins Gewicht fällt». Die Wirtschaftsstrafkammer nehme dies an – im sogenannten NOx-Verfahren könne die Teilstrafe erheblich schwerer ins Gewicht fallen.

Im September 2019 angeklagt

Winterkorn war – ebenso wie der heutige VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und der aktuelle Vorstandschef Herbert Diess – im September 2019 von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft wegen Marktmanipulation angeklagt worden. Die Ermittler warfen ihnen vor, Anleger zu spät über die finanziellen Risiken der Abgasaffäre ins Bild gesetzt zu haben. Nachdem die Manipulationen an Millionen Dieselmotoren im September 2015 öffentlich bekannt geworden waren, stürzte der VW-Aktienkurs zeitweise ab – Investoren sehen sich getäuscht und fordern in einem Zivilprozess Milliarden-Schadenersatz.

Im Fall von Diess und Pötsch zahlte Volkswagen jeweils 4,5 Millionen Euro an die niedersächsische Justiz. Das Landgericht hatte sich mit den Beteiligten im Rahmen des nichtöffentlichen Zwischenverfahrens auf die Einstellung unter Auflagen verständigt.

Frage über Prozessbeginn

Winterkorns Anwalt Felix Dörr hatte Anschuldigungen, sein Mandant habe bereits früh über das drohende Ausmaß der Dieselkrise Bescheid gewusst, «mit aller Entschiedenheit» zurückgewiesen: «Herr Prof. Dr. Winterkorn hatte keine frühzeitige Kenntnis von dem gezielten Einsatz einer verbotenen Motorsteuerungssoftware in US-Diesel-Pkw», sagte der Jurist. «Wesentliche Informationen, die ihn in die Lage versetzt hätten, bereits bekannte Probleme mit den US-Dieselmotoren zutreffend einzuordnen, erreichten ihn damals nicht.»

In der Frage mutmaßlicher Betrugsabsichten selbst ist Winterkorn aber noch nicht entlastet. Bisher terminiert das Landgericht den Beginn des Prozesses hierbei weiter auf den 25. Februar. Zuletzt waren allerdings die Zweifel gewachsen, ob das Verfahren dann wirklich schon starten kann oder möglicherweise verschoben werden muss.

Die Kammer ließ sich zur Verhandlungsfähigkeit Winterkorns von einem Gutachter beraten. Die Hauptverhandlung könnte sich nach bisheriger Planung bis mindestens ins Frühjahr 2023 ziehen. Winterkorn soll es gesundheitlich aber nicht gut gehen. (dpa)

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