Die Autohersteller haben bei der Festlegung der CO2-Grenzwerte Unterstützung durch die EU-Kommission erhalten. Umweltexperten werfen EU-Kommissar Günther Oettinger Verwässerung der Klimaauflagen vor.
Die EU-Kommission soll der Autoindustrie bei der Verhandlung um den künftigen CO2-Ausstoß ihrer Fahrzeuge erheblich entgegengekommen sein. Das geht laut "Süddeutsche Zeitung" (SZ) aus einem Brief von Energiekommissar Günther Oettinger an Volkswagen-Chef Martin Winterkorn hervor. Demnach sei es ein Erfolg, dass Brüssel im Juli keine verbindlichen CO2-Grenzwerte für die Zeit nach 2020 festgelegt habe.
Greenpeace kritisiert Oettinger
Damals hatte EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard neue Details vorgeschlagen, wie ein durchschnittlicher CO2-Ausstoß von 95 Gramm pro Kilometer bei Neuwagen bis 2020 zu berechnen sei. Umweltorganisationen hatten einen Grenzwert von 80 Gramm und weitere Vorgaben für das Jahr 2025 gefordert. Greenpeace wirft der Branche seit langem vor, zu wenig für den Klimaschutz zu tun. "Energiekommissar Oettinger hat dazu beigetragen, die Klimaauflagen zu verwässern", sagte Greenpeace-Expertin Franziska Achterberg der Zeitung.
Oettingers Brief ist laut dem Blatt eine Antwort auf eine Bitte Winterkorns, darauf zu achten, dass der Wolfsburger Konzern durch ein neues Gesetz nicht schlechter gestellt werde als die Konkurrenz. Fehlende Grenzwerte für die Zeit nach 2020 dürften aber allen europäischen Herstellern gelegen kommen.
Hilfestellung in der Absatzkrise
Erst am Mittwoch hatte "Die Welt" über eine ähnliche Hilfestellung der Kommission für die derzeit von der Absatzkrise gebeutelte Autoindustrie berichtet. Aus einem der Zeitung vorliegenden Strategiepapier von Industriekommissar Antonio Tajani gehe hervor, dass neue Gesetze, die die Autobauer berühren, erst eine "rigorose Prüfung" bestehen müssten, bevor sie in Kraft treten könnten, hieß es in dem Bericht.
Damit solle sichergestellt werden, dass europäische Hersteller durch neue Regeln nicht schlechter gestellt werden als die Konkurrenz aus den USA oder Asien. Eine neue Gesetzgebung solle keine "unverhältnismäßige Belastung" darstellen, "die geeignet ist, in einem Verlust der Wettbewerbsposition vor allem auf dem internationalen Markt zu enden", zitierte die Zeitung aus dem Papier. (dpa)