Deutschland erreicht Teilerfolg bei VW-Gesetz

EU-Strafe abgewendet

Deutschland erreicht Teilerfolg bei VW-Gesetz
Der Absatz des VW-Konzern ging zurück. © dpa

Deutschland wird um eine Strafzahlung beim VW-Gesetz herumkommen. Ein Gutachter empfahl, die Klage der EU-Kommission abzuweisen.

Im Streit um das VW-Gesetz dürfte Deutschland um die drohende millionenschwere EU-Strafe herumkommen. Der einflussreiche Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) empfahl am Mittwoch, die Klage der EU-Kommission abzuweisen. Diese hatte eine Strafe von mindestens 63 Millionen Euro beantragt. Das Urteil fällt erst in einigen Monaten. Das Gutachten gilt als Vorentscheidung, weil der Gerichtshof diesem in der Regel folgt (Rechtssache C-95/12).

Gutachter schweigt zur Sperrminorität

Seit Jahren schwelt der Streit um das VW-Gesetz. Brüssel verlangt, die Sonderregelung abzuschaffen, die dem Land Niedersachsen als Anteilseigner ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen sichert. Bereits 2007 hatte der EUGH entschieden, das VW-Gesetz verstoße gegen EU-Recht und müsse geändert werden. Die Bundesregierung hatte es daraufhin überarbeitet, hielt aber an der Sperrminorität fest, so dass die EU-Kommission erneut klagte.

Der Gutachter stärkt Deutschland nun den Rücken: «Deutschland ist dem ursprünglichen Urteil des Gerichtshofs von 2007 vollständig nachgekommen.» Zu der Frage, ob die Sperrminorität für sich genommen gegen EU-Recht verstößt, äußert sich der Gutachter nicht. Dies sei nicht Sache des vorliegenden Gerichtsverfahrens. (dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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