Das Land Niedersachsen kann auch in Zukunft seine Sonderstellung bei VW einsetzen. Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes muss Deutschland keine Millionenstrafe zahlen.
Der Europäische Gerichtshof hat die Sonderstellung des Landes Niedersachsen beim Autobauer VW bestätigt. Deutschland müsse den umstrittenen Passus des VW-Gesetzes nicht ändern und komme um eine drohende Millionenstrafe herum, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-95/12). Das Gericht wies die Klage der EU-Kommission ab, die eine Strafe von mindestens 68 Millionen Euro beantragt hatte. In dem seit zehn Jahren andauernden Rechtsstreit ist dies ein klarer juristischer Sieg für Deutschland.
Anteil der Sperrminorität als Knackpunkt bei VW
Nach Ansicht des Gerichts hat die Bundesregierung das VW-Gesetz nach einem früheren EU-Urteil bereits ausreichend nachgebessert. Der Streit dreht sich darum, dass Niedersachsen mit 20 Prozent VW-Anteil ein Blockaderecht bei wichtigen Entscheidungen des Autobauers hat. Sonst ist dies im Aktienrecht erst ab 25 Prozent Anteil üblich. Nach Ansicht der EU-Kommission widerspricht dies dem freien Spiel der Kräfte im Binnenmarkt und schreckt mögliche Investoren ab. (dpa)