VW-Chef Herbert Diess soll dem Aufsichtsrat Rechtsbruch vorgeworfen haben. Die Kontrolleure sollen in der Folge seinen Rauswurf diskutiert haben.
Wie jetzt bekannt wurde, soll Diess dem Aufsichtsrat des Autobauers einem Bericht zufolge Straftaten und fehlende Integrität vorgeworfen haben. Im Zusammenhang mit dem Bekanntwerden kritischer Interna bei Volkswagen habe der Vorstandsvorsitzende in einer Managerrunde in der vergangenen Woche vor einigen Tausend Führungskräften entsprechende Anschuldigungen an einzelne Kontrolleure erhoben, meldete das „Handelsblatt“ am Dienstag. Aus dem Umfeld des Konzerns hieß es, die Aussagen hätten zu beträchtlichen Irritationen geführt.
Zuvor waren Details etwa über anhaltende Probleme in der Produktion des neuen Golf 8 oder Diess‘ angeblichen Wunsch einer frühzeitigen Vertragsverlängerung öffentlich geworden.
Aufsichtsrat von Äußerungen schockiert
In der Videokonferenz soll der Manager davor gewarnt haben, dass der Aufsichtsrat das Unternehmen schwäche – wobei sich die Streuung solcher Informationen aus seiner Sicht bestimmten Aufsehern zuordnen ließ. Dem Vernehmen nach sollen Teilnehmer der Sitzung und auch Mitglieder des Kontrollgremiums schockiert von diesen Äußerungen des Vorstandschefs gewesen sein. Diess habe sich anschließend entschuldigen müssen.
Bei einer sofort einberufenen Sondersitzung sei auch diskutiert worden, Diess zu entlassen, so der Bericht. Juristische Bedenken hätten das aber verhindert, wie aus Unternehmenskreisen zu hören war. Am Montag teilte Volkswagen dann mit, dass Diess zum 1. Juli die Leitung des Tagesgeschäfts der wichtigen Kernmarke VW Pkw an den bisherigen Co-Markengeschäftsführer Ralf Brandstätter abgeben wird.
Machtverlust für Konzernchef
Diese Personalie stellt einen Machtverlust für Diess dar, auch wenn der Konzern betonte, es gehe dabei um eine Neuordnung der Strukturen sowie „mehr Freiraum“ für Diess in der Steuerung der Gesamtstrategie.
Ein Konzernsprecher sagte am Dienstag, es sei nicht die Absicht des Top-Managers gewesen, die eigenen Kontrolleure anzugreifen: „Dr. Diess wollte nicht zum Ausdruck bringen, dass sich Mitglieder des Aufsichtsrats strafbar gemacht haben.“ Die Äußerungen seien „im Kontext von Presseberichten getätigt worden, für deren Grundlage in wiederholten Fällen offensichtlich vertrauliche Informationen auch zu Themen des Aufsichtsrats an Medien gelangt waren“. (dpa)