Ermittler dürfen im Dieselskandal VW-Unterlagen auswerten

Ermittler dürfen im Dieselskandal VW-Unterlagen auswerten
Die VW-Zentrale in Wolfsburg. © dpa

Es hat ein Jahr gedauert. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Diesel-Skandal dürfen die Ermittler umfangreiche interne VW-Unterlagen auswerten.

Dabei handelt es sich um Papiere aus einer für den Autobauer Volkswagen arbeitenden Anwaltskanzlei. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Die Volkswagen AG sei weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, hieß es zur Begründung. (Az. 2 BvR 1287/17 u.a.)

Daten sind zur Sichtung Freitag

Damit sind Daten und Akten zur Sichtung frei, die im März 2017 bei einer Durchsuchung der Münchner Geschäftsräume der Anwaltskanzlei Jones Day sichergestellt wurden. Diese Kanzlei arbeitete den Abgas-Skandal für den Autobauer intern auf. Ende Juli 2017 hatte das Verfassungsgericht in einer Eilentscheidung die Auswertung der Unterlagen gestoppt, bis über die Verfassungsklagen entschieden ist. Diese Entscheidung liegt nun vor – zu Ungunsten von VW.

Der Volkswagen-Konzern begrüßte, dass «nunmehr Klarheit hinsichtlich der offenen Rechtsfragen geschaffen wurde, auch wenn das Gericht die Rechtsauffassung der Volkswagen AG nicht geteilt hat». Weiter wurde mitgeteilt: «Die Gesellschaften des Volkswagen-Konzerns werden auch weiterhin und unter Einbeziehung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit den staatlichen Behörden kooperieren.»

Betrugsverdacht und strafbare Werbung

VW hatte Jones Day im September 2015 mit der Vertretung gegenüber den US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden beauftragt. Für interne Ermittlungen sichteten die Anwälte der Kanzlei zahlreiche Dokumente und befragten konzernweit Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft München II, die die Durchsuchung veranlasst hatte, ermittelt gegen die VW-Tochter Audi. Es geht um Betrugsverdacht und strafbare Werbung.

Die Verfassungsrichter räumen zwar ein, dass eine mögliche Verwendung der internen Daten für weitere Ermittlungen den Autobauer in seiner wirtschaftlichen Betätigung gefährden könnte. Sie halten diesen Grundrechtseingriff aber für gerechtfertigt. Ein weitergehendes Verständnis des Beweisverwertungsverbots würde die Effektivität der Strafverfolgung erheblich beeinträchtigen, heißt es. Außerdem sehen die Richter ein «hohes Missbrauchspotenzial»: Beweise könnten beiseite geschafft werden, in dem man sie zu Anwälten verlagert.

Außer VW hatten auch die Kanzlei Jones Day und dort tätige Anwälte Verfassungsbeschwerden eingelegt. Sie blieben ebenfalls erfolglos. (dpa)

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