BGH: Dieselmanipulation war arglistige Täuschung

BGH: Dieselmanipulation war arglistige Täuschung
Kläger Herbert Gilbert vor dem Bundesgerichteshof. © dpa

Der VW-Konzern hat im Abgasskandal bewusst getäuscht. Das geht aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes hervor.

„Das Verhalten der Beklagten ist als sittenwidrig zu bezeichnen“, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats, Stephan Seiters, am Montag in der Begründung der Entscheidung.

Volkswagen habe „im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste Täuschung“ des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gehandelt. Und das Unternehmen habe „systematisch und langwierig Fahrzeuge in Verkehr gebracht“, deren Motorsteuerungs-Software für die Täuschung programmiert worden war.

BGH macht Weg frei für Schadensersatz

Der BGH gehe von einer „strategischen Unternehmensentscheidung durch arglistige Täuschung der Genehmigungsbehörde“ aus. „Ein solches Verhalten ist mit den grundlegenden Werten der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren“, betonte Seiters.

Das höchste deutsche Zivilgericht machte den Weg für Schadenersatz von VW für Zehntausende Diesel-Fahrer frei.

VW will auf Kunden zugehen

Volkswagen hat nach dem Urteil des BGH angekündigt, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als «pragmatische und einfache Lösung» anbieten, erklärte der Konzern am Montag. «Wie hoch diese sein werden, hängt vom Einzelfall ab.» Der Autobauer will weitere Verfahren «im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah beenden» und mit entsprechenden Vorschlägen auf diese zugehen, wie es hieß.

Der BGH hatte zuvor in seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal festgestellt, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen (Az. VI ZR 252/19).

Der BGH macht den Weg für Schadensersatzzahlungen im Dieselskandal für betroffene Kunden frei. Foto: dpa

Volkswagen erklärte, das Urteil könne als «Schlusspunkt» gesehen werden. «Es schafft für einen Großteil der derzeit anhängigen 60.000 Fälle Klarheit darüber, wie der BGH die wesentlichen Grundfragen in den Dieselverfahren beurteilt.» Bisher hatte es an anderen Gerichten mal Entscheidungen zugunsten von VW, mal zugunsten der Kunden gegeben.

Der Konzern begründete die angekündigten Angebote an die Kläger in anderen Verfahren damit, dass viele Kunden im Fall eines Urteils nach Maßgabe der BGH-Entscheidung ihren Dieselwagen auch zurückgeben müssten. Viele wollten sich jedoch, so VW, kein neues Auto anschaffen. «Einmalzahlungen halten wir deshalb für die beste Lösung, um Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen.» (dpa)

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