Volkswagen akzeptiert Bußgeldbescheid

Insgesamt eine Milliarde Euro Strafe

Volkswagen akzeptiert Bußgeldbescheid
Die VW-Zentrale in Wolfsburg. © dpa

Volkswagen hat in der Dieselaffäre den von der Staatsanwaltschaft Braunschweig ausgestellten Bußgeldbescheid akzeptiert. Der weltgrößte Autobauer hofft durch die Beendigung des Verfahrens in Deutschland auf positive Auswirkungen auf andere Verfahren.

Volkswagen zahlt wegen der Dieselaffäre nun auch in Deutschland eine Geldbuße von einer Milliarde Euro. Damit werden nach Angaben des Unternehmens und der Staatsanwaltschaft Braunschweig «Aufsichtspflichtverletzungen» geahndet. Formal handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Volkswagen AG teilte am Mittwochabend mit, dass sich das Bußgeld aus zwei Komponenten zusammensetze. Zum einen greift der gesetzliche Höchstbetrag von fünf Millionen Euro. Hinzu komme die Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro.

Der Autobauer verzichtet darauf, Rechtsmittel einzulegen «und bekennt sich damit zu seiner Verantwortung». Das Geld muss laut Staatsanwaltschaft innerhalb von sechs Wochen an das Land Niedersachsen gezahlt werden.

Hoffnung auf positive Auswirkungen

Volkswagen äußerte die Erwartung, «dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird».

Unter anderem laufen in Braunschweig Ermittlungen gegen frühere und aktuelle Manager. Zum einen wegen des Anfangsverdachts des Betruges, zum anderen wegen Marktmanipulation.

Anleger klagen außerdem auf Schadenersatz in Milliardenhöhe, weil die VW-Aktie nach Bekanntwerden des Skandals auf Talfahrt ging. Die Manager sollen die Finanzmärkte im Herbst 2015 zu spät über den Abgasskandal informiert haben. Der Konzern betonte stets, dies rechtzeitig getan zu haben.

«Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung»

Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist es zu «Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung» gekommen.

Diese seien laut Staatsanwaltschaft «mitursächlich» dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 «insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden».

Volkswagen verzichtet auf Rechtsmittel

Anders als in strafrechtlichen Verfahren, die sich nur gegen Personen richten können, kann nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz auch ein Unternehmen mit Geldbuße belegt werden, «wenn festgestellt wird, dass erforderliche Aufsichtsmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen worden und dadurch strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen erfolgt sind», heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

«Es handelt sich um eine der wenigen Möglichkeiten nach deutschem Recht, Unternehmen direkt für Fehlverhalten von Mitarbeitern mit Zahlungspflichten in Form von Bußgeldern zu belegen.»

Der Autobauer kündigte an, gegen die Geldbuße keine Rechtsmittel einlegen zu wollen. «Volkswagen bekennt sich damit zu seiner Verantwortung für die Dieselkrise und sieht darin einen weiteren wesentlichen Schritt zu ihrer Bewältigung.» (dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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