US-Handelsbehörde klagt gegen VW

Irreführende Werbung

US-Handelsbehörde klagt gegen VW
In der Dieselaffäre kann es zu neuen Erkenntnissen kommen © dpa

Volkswagen ist wegen des Abgas-Skandals eine weitere Klage ins Haus geflattert. Die US-Handelsbehörde hat die Entschädigungssumme dabei sehr hoch angesetzt.

Volkswagen muss sich in der Affäre um manipulierte Abgaswerte mit einer weiteren brisanten Klage auseinandersetzen. Die US-Handelsbehörde FTC (Federal Trade Commission) teilte am Dienstag in Washington mit, ein Verfahren wegen irreführender Werbung eingeleitet zu haben. Es geht um Wiedergutmachung von Milliardenschäden von US-Autobesitzern, die VW das Versprechen vermeintlich sauberer Diesel-Technologie abgekauft hatten.

Die Behörde wirft Volkswagen vor, von 2008 bis ins späte Jahr 2015 Hunderttausende Diesel unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in den USA verkauft zu haben. «Unsere Klage fordert Entschädigung für die Verbraucher, die diese Wagen aufgrund betrügerischer und unfairer Praktiken gekauft haben», erklärte FTC-Leiterin Edith Ramirez.

Bis zu 15,4 Milliarden Dollar drohen

«Wir haben die Klage erhalten und setzen unsere kooperative Zusammenarbeit mit allen US-Behörden einschließlich der Federal Trade Commission fort», sagte ein VW-Konzernsprecher am Dienstag in Wolfsburg. Die FTC beschuldigt VW, über sieben Jahre Autos als «Clean-Diesel» beworben zu haben, deren Emissionswerte geschönt waren.

Die Behörde beziffert den durchschnittlichen Verkaufspreis der manipulierte Wagen auf etwa 28.000 Dollar und geht von mehr als 550.000 betroffenen Fahrzeugen aus. Damit würde sich eine Gesamtsumme von über 15,4 Milliarden Dollar ergeben. Das ist zwar eher eine rechnerische Drohkulisse als eine konkrete Entschädigungsforderung, aber die FTC legt die Latte für die Verhandlungen um einen Vergleich damit hoch.

Fristaufschub bis zum 21. April

Ihre Klage hat die Behörde bei demselben Bundesgericht in San Francisco eingereicht, bei dem bereits Hunderte andere US-Zivilklagen gebündelt sind. Zumeist geht es in dem Mammut-Verfahren um Vorwürfe von Fahrzeugbesitzern und Autohändlern wegen Betrugs und Vertragsbruchs. Hinzu kommt eine Klage des Justizministeriums im Auftrag des Umweltamts EPA, die Strafen von bis zu 46 Milliarden Dollar wegen Verstößen gegen das Luftreinhaltegesetz fordert.

Der zuständige US-Richter Charles Breyer hatte VW am vergangenen Donnerstag einen Fristaufschub bis zum 21. April gewährt, um eine Einigung mit der EPA auf einen Plan zur Umrüstung der Dieselwagen zu finden. Breyer fordert «spezifische und detaillierte» Vorschläge. Sollte sein Ultimatum nicht eingehalten werden, könnte er unter Androhung von Strafen anordnen, die Autos aus dem Verkehr zu ziehen oder VW noch in diesem Sommer einen Prozess machen.

Volkswagen hatte im September nach Vorwürfen der EPA eingeräumt, seit 2009 mit einer speziellen Software Abgastests in den USA ausgetrickst zu haben. Tatsächlich lag der Ausstoß des Schadstoffs Stickoxid um ein Vielfaches über den gesetzlichen Grenzwerten. Die FTC hatte im Oktober Ermittlungen in dem Fall aufgenommen. In den USA sind insgesamt fast 600.000 Diesel betroffen, weltweit etwa elf Millionen. (dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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