Hessen erwägt juristische Schritte gegen Volkswagen

Verluste der Vergütungsrücklage

Hessen erwägt juristische Schritte gegen Volkswagen
Die EU macht der Branche nur geringe CO2-Vorgaben. © dpa

Nach der Ankündigung einer Klage durch das Bundesland Bayern überlegen auch Hessen und Baden-Württemberg rechtlich gegen Volkswagen vorzugehen. Die Verluste in der so genannten Versorgungsrücklage sind dabei deutlich höher als in Bayern.

Auch Hessen prüft angesichts von Millionenverlusten durch den VW-Abgasskandal juristische Schritte gegen den Autobauer. Bayern hatte am Dienstag eine Schadenersatzklage gegen den Autokonzern angekündigt.

Ob Hessen diesem Beispiel folgen wird, werde noch geprüft, hieß es aus dem Finanzministerium in Wiesbaden. Grund sind Verluste in der sogenannten Versorgungsrücklage des Landes durch den Verkauf von VW-Aktien in Höhe von rund 3,9 Millionen Euro.

Auch Baden-Württemberg prüft derzeit eine Klage gegen VW. as Land hielt bei Bekanntwerden der Diesel-Affäre rund 64.600 Aktien des Autobauers. Aussagen über die Höhe des möglichen Schadens seien noch nicht möglich. Bayern hielt in seinem milliardenschweren Fonds für im September 2015 rund 58.000 VW-Vorzugsaktien.

Aktien nach Manipulationsvorwürfen verkauft

Die Aktien seien Teil des Anlagepakets für die Versorgungsrücklage des Landes Hessen gewesen, berichtete das Finanzministerium. Rund 2,2 Prozent des Aktienanteils seien betroffen gewesen. Mit der Verwaltung der Rücklage sei die Deutsche Bundesbank betraut. Diese habe nach Bekanntwerden der Manipulationsvorwürfe bei Volkswagen die Aktien unverzüglich verkauft.

Bayern war das erste Land, das rechtliche Schritte gegen den Konzern angekündigt hat. In Bayern geht es um eine Summe von maximal 700 000 Euro.

Zwölf Bundesländer klagen nicht

Wie Niedersachsen wollen auch Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, das Saarland und Rheinland-Pfalz nicht klagen, entweder, da man keine Aktien von VW halte oder allenfalls indirekt. Sachsen-Anhalt prüfe derzeit die Zusammensetzung der eigenen Anlagen.

Auf Investorenseite sieht sich der Autobauer schon Klagen ausgesetzt, die die angeblichen Schadensummen der Bundesländer weit übersteigen. Die Rechtsanwaltskanzlei Tilp aus Kirchentellinsfurt bei Tübingen hat im März 2016 die hierzulande erste Milliardenklage institutioneller Anleger eingereicht. Sowohl Tilp als auch VW wollen die Klagen mit einem sogenannten Musterverfahren beschleunigen. Das Landgericht Braunschweig ebnete dafür Ende Mai den Weg. Weitere Entscheidungen dazu sollen in den nächsten Wochen folgen. Die Zeit drängt: Laut Tilp drohen einige Ansprüche bereits zum 19. September 2016 zu verjähren.

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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