Dem Volkswagen-Konzern drohen aufgrund des Abgas-Skandals auch in Deutschland Schadensersatzansprüche. Bisher ist aber noch nicht bekannt, wie viele Autos in Deutschland betroffen sind.
Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass deutschen Verbrauchern aus dem VW-Abgas-Skandal Schadenersatzansprüche entstehen. Wenn eine Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit habe, verletze der Verkäufer seine Pflicht, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Freitag in Berlin.
Schuldhaftes Verhalten des Verkäufers ausschlaggebend
Das gelte auch, wenn sich der Käufer auf öffentliche Äußerungen des Verkäufers verlassen habe, erläuterte er und fügte hinzu: «Darunter können unter Umständen auch Abgaswerte fallen.» Anspruch auf Schadenersatz könne sich immer dann ergeben, wenn das Verhalten des Verkäufers schuldhaft sei. Ob das im Fall der manipulierten Abgaswerte bei VW-Dieselautos der Fall sei, könne man aber noch nicht sagen, die Aufklärung laufe noch.
Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) aufgefordert, mit VW einen verbindlichen Rahmen über Entschädigungszahlungen zu vereinbaren. Der von Dobrindt eingesetzten Untersuchungskommission ist nach Ministeriumsangaben noch nicht bekannt, ob und wie viele Autos in Deutschland betroffen sind. «Die Zahl liegt noch nicht vor», sagte ein Sprecher am Freitag.
Nutzfahrzeuge laut Dobrindt auch betroffen
Dobrindt sagte zudem am Freitag, dass der Skandal auch die leichten Nutzfahrzeuge des Konzerns beträfe. Am Vortag wurde dies auf Anfrage der Autogazette noch nicht bestätigt, da die in Hannover ansässige Nutzfahrzeugsparte noch recherchiert habe. Allerdings könnten die fraglichen 2.0 TDI mit der Bezeichnung EA 189 auch im Caddy, dem T5 oder dem Crafter zum Einsatz gekommen sein. (AG/dpa)