Mitteilungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig

VW-Abgasskandal

Mitteilungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig
Die VW-Zentrale in Wolfsburg © dpa

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte ursprünglich mitgeteilt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn laufe. Doch die Behörde hat sich korrigiert. Wir dokumentieren die Pressemitteilungen.

Bei der Braunschweiger Staatsanwaltschaft laufen Ermittlungen wegen der Abgas-Affäre von Volkswagen. Anders als zunächst mitgeteilt, geht es dabei aber nicht um ein Verfahren gegen den zurückgetretenen Vorstandschef Martin Winterkorn persönlich. Die Presseerklärungen der Behörde im Wortlaut:

Montag, 28. September:

«Die Staatsanwaltschaft Braunschweig (...) hat aufgrund von Strafanzeigen ein Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Martin Winterkorn, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Volkswagen AG eingeleitet. Der Schwerpunkt der Ermittlungen liegt auf dem Vorwurf des Betruges durch den Verkauf von Kraftfahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten.»

Dienstag, 29. September:

«Die Staatsanwaltschaft Braunschweig (...) hat aufgrund von Strafanzeigen im Zusammenhang mit der «Abgasaffäre» ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Schwerpunkt der Ermittlungen liegt auf dem Vorwurf des Betruges durch den Verkauf von Kraftfahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten. (...) Da namentlich gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Martin Winterkorn Anzeige erstattet wurde, erfolgt auch diesbezüglich die Prüfung eines Anfangsverdachts. Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts besteht die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Der Anfangsverdacht muss jedoch auf konkreten Tatsachen beruhen, wobei offenkundige Tatsachen des Zeitgeschehens eine Rolle spielen können.»

Donnerstag, 1. Oktober:

«Ein formelles Ermittlungsverfahren wird gegen Prof. Dr. Winterkorn gegenwärtig nicht geführt. Sofern dieser Eindruck entstanden ist, bedauert die Staatsanwaltschaft Braunschweig dies sowie die Irritationen, welche die Pressemitteilungen in diesem Zusammenhang hervorgerufen haben. (...) Gegen Prof. Dr. Winterkorn besteht kein Anfangsverdacht. Ein Anfangsverdacht ist die Voraussetzung für die Einleitung eines - auf eine konkrete Person bezogenen - Ermittlungsverfahrens. Die Quelle des Missverständnisses ist die Vorgabe der Aktenordnung, wonach bei Eingang einer Anzeige gegen eine bestimmte Person ein gegen diese Person gerichteter Vorgang anzulegen ist. Dementsprechend war ein Vorgang bezüglich Prof. Dr. Winterkorn anzulegen. (...) In der ersten Pressemitteilung wurde fälschlicherweise von einem Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Winterkorn berichtet. Ein solches ist gegen ihn nicht eröffnet worden. Prof. Dr. Winterkorn wird in dem Verfahren nicht als Beschuldigter geführt.» (dpa)

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