EU-Kommission erwägt Klage wegen VW-Gesetz

Gerichtsurteil nicht richtig umgesetzt

EU-Kommission erwägt Klage wegen VW-Gesetz
Die VW-Zentrale in Wolfsburg © dpa

An diesem Donnerstag will die EU-Kommission über eine Klage wegen des VW-Gesetzes entscheiden. Nach Auffassung der Behörde, sei das Gerichtsurteil aus dem Jahr 2007 nicht vollständig umgesetzt worden.

Trotz heftiger Kritik aus Deutschland will die EU-Kommission wegen des VW-Gesetzes erneut vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. An diesem Donnerstag wird die EU-Behörde über ein juristisches Vorgehen gegen Deutschland entscheiden. Voraussichtlich wird Brüssel Deutschland wegen Verletzung des EU-Vertrages verklagen.

«Wir sind der Auffassung, dass die deutschen Behörden das Gerichtsurteil von 2007 nicht vollständig umgesetzt haben», heißt es in einem Hintergrundpapier der EU-Kommission, das der dpa in Brüssel vorliegt. «Wir werden daher fordern, dass das Gericht ein Bußgeld verhängt.» Der Streit um das VW-Gesetz schwelt seit Jahren. Nun geht es um die Sperrminorität, die dem Land Niedersachsen bei dem Wolfsburger Autobauer garantiert ist. Nach Ansicht von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier widerspricht diese Praxis dem Geist des europäischen Binnenmarktes.

Die IG Metall am Stammsitz Wolfsburg des VW-Konzerns äußerte sich empört. «Trotz der bitteren Erfahrungen aus der Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten Jahre halten die Kommissare an ihrem neoliberalen Irrweg fest und tun alles dafür, um auch bei Volkswagen die Hürden für Spekulanten oder eine feindliche Übernahme niederzureißen», kritisierten die Gewerkschafter bei einer Protestaktion.

VW-Gesetz sichert Niedersachsen ein Vetorecht

Das Gesetz sichert dem Land Niedersachsen mit seinem Anteil von 20,2 Prozent faktisch ein Vetorecht in allen wichtigen Entscheidungen. Dieses Recht bewahrte Volkswagen beispielsweise vor der Übernahme durch Porsche.
Bereits 2007 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Bundesregierung zu Änderungen am VW-Gesetz verurteilt. So hatte Berlin die Zusammensetzung des Aufsichtsrates geändert und eine Deckelung der Stimmrechtsanteile zurückgenommen. Die Sperrminorität für Niedersachsen blieb aber unangetastet. Die Kommission weigerte sich daher, ihr Verfahren einzustellen. Es lag jahrelang auf Eis.

Die niedersächsische Landesregierung sowie der VW-Betriebsrat und die IG Metall laufen seit Wochen Sturm gegen die Pläne der EU-Kommission. Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister (CDU) hat ebenso wie der VW-Betriebsrat in einem Schreiben die EU-Kommission darum gebeten, das Verfahren nicht weiter zu verfolgen. Die Befürworter des VW-Gesetzes sehen die Arbeitnehmerinteressen und die demokratische Mitbestimmung in Gefahr. Das Land Niedersachsen könnte seine privilegierte Stellung («Goldene Aktie») verlieren. In letzter Konsequenz droht ein millionenschweres Bußgeld. (dpa)

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