Betriebsrat zitiert VW-Chef Blume vor die Belegschaft

Betriebsrat zitiert VW-Chef Blume vor die Belegschaft
Konzernchef Blume will weltweit 50.000 Stellen über die bereits bekanntgegebenen 50.000 hinaus abbauen. © dpa

Zigtausende VW-Beschäftigte bangen um ihre Jobs. Der Betriebsrat fordert Klarheit: Ende August soll der Konzernchef Rede und Antwort stehen.

Im Streit um neue Sparmaßnahmen bei VW erhöht der Betriebsrat den Druck: Ende August lädt die Arbeitnehmervertretung zu einer Serie von Betriebsversammlungen an allen größeren Standorten ein, auf denen der Vorstand sich der Belegschaft stellen soll. Das geht aus einer internen Ankündigung im VW-Intranet hervor.

Konzernchef Oliver Blume soll den Angaben zufolge auf drei Versammlungen sprechen: in Wolfsburg, wo der Vorstandschef traditionell selbst auftritt, sowie in Emden und Zwickau. Damit spricht er auch an zwei der vier Konzernstandorte, die Berichten zufolge auf der Kippe stehen. Blume soll jeweils gemeinsam mit Markenchef Thomas Schäfer auftreten. Insgesamt sind neun Veranstaltungen geplant, darunter auch Versammlungen in Hannover, Braunschweig, Salzgitter, Dresden, Chemnitz und Kassel-Baunatal.

Ultimatum erfolglos verstrichen

Hintergrund sind Pläne des Konzerns für weitere Sparmaßnahmen, über die der Aufsichtsrat beraten hatte. Der Betriebsrat hatte Blume danach aufgefordert, vor der Belegschaft Stellung zu nehmen, und ihm dafür ein Ultimatum bis Ende vergangener Woche gestellt. Das habe Blume verstreichen lassen, hieß es. Der Betriebsrat hatte für diesen Fall bereits angedroht, nach der Sommerpause VW-weit außerordentliche Betriebsversammlungen anzusetzen und die Vorstände dort ans Mikrofon zu zitieren.

Blume nannte im VW-Intranet des Konzerns erstmals eine konkrete Zahl: Ohne Veränderung der Arbeitskosten würde sich demnach als „theoretische Ableitung“ eine Größenordnung von rund 50.000 Stellen weltweit ergeben, die gestrichen werden müssten – zusätzlich zu den 50.000, die bis 2030 bereits abgebaut werden sollen. Zudem bestätigte Blume, „dass wir heute für die Werke Emden, Hannover, Zwickau und Neckarsulm in den 30er-Jahren noch keine wettbewerbsgerechte Belegung bestätigen können“. Der Betriebsrat bezeichnete das als nicht ausreichend, um dem Informationsbedarf der Belegschaft nachzukommen. (dpa)

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