Schutzausrüstung für Motorradfahrer ist teuer. Doch was ist, wenn sie bei einem Unfall Schaden nehmen? Zahlt dann die Versicherung?
Als Motorradfahrer ist man gut beraten, in hochwertige Schutzkleidung zu investieren. Denn im Gegensatz zu einem Auto umgibt einen keine schützende Karosserie. Deshalb ist es wichtig, hier nicht am falschen Ende zu sparen.
Wer sich einen vernünftigen Helm, schützende Stiefel und eine mit Protektoren ausgestattete Jacke gönnt, muss meist vierstellig investieren. Umso ärgerlicher ist es, wenn Helm oder Airbag-Weste bei einem Unfall beschädigt werden und ersetzt werden müssen. In solchen Fällen sollte man allerdings grundsätzlich prüfen, ob der Verlust der Schutzkleidung von der Versicherung ausgeglichen wird.
Blick ins Kleingedruckte
Motorradfahrer sollten deshalb vor dem Abschluss ihrer Kfz-Versicherung einen Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Darauf weist die HUK-Coburg hin. Manche Kaskotarife ersetzen nämlich nicht nur Schäden am Motorrad, sondern auch beschädigte Schutzkleidung. Je nach der Versicherungsgesellschaft sind unter anderem auch Helm, Jacke, Hose, Handschuhe, Stiefel, Rückenprotektoren oder Airbag-Kleidung mitversichert.
Voraussetzung ist, dass die Ausrüstung im Zusammenhang mit einem Kaskoschaden am Motorrad beschädigt wurde. Und wie schaut es im Falle eines Diebstahls aus? Wird der Helm etwa während einer Pause gestohlen oder geht die Jacke verloren, ersetzt die Versicherung diesen Verlust in der Regel aber nicht. Bei einem Tarifvergleich sollten Versicherungsnehmer deshalb grundsätzlich auch die Frage nach einer Mitversicherung der Schutzkleidung berücksichtigen. Das kann nach einem Unfall hohe Folgekosten vermeiden. Entsprechend sollte man die höheren Versicherungskosten in Relation zu den Kosten für den Ersatz der Schutzkleidung setzen. (FM/SP-X)



