Wer einen Neu- oder Gebrauchtwagen versichern will, der sollte vor dem Vertragsabschluss die Versicherungen vergleichen. Darauf sollten Kundinnen und Kunden achten.
Ein wichtiger Aspekt, auf den Kundinnen und Kunden besonders achten sollten, ist die Deckungssumme. Sie variiert bei den Kfz-Versicherungen maßgeblich und bestimmt den zu zahlenden Versicherungstarif.
Wer einen Unfall selbst verursacht und dadurch nicht nur Sach-, sondern auch Personenschäden verursacht, sollte eine möglichst hohe Deckungssumme in seinem Versicherungsvertrag verankert haben.
Deckungssumme sollte nicht vom Fahrzeug abhängen
Mögliche Folgekosten, etwa für medizinische Behandlungen oder lebenslange Gesundheitsaufwendungen für geschädigte Personen, können rasch in die 100.000 Euro oder sogar Millionen Euro gehen. Die gesetzliche Absicherung von Personenschäden liegt bei 7,5 Millionen Euro. Bei Sachschäden sind es 1,12 Millionen Euro und 50.000 Euro im Fall von Vermögensschäden.
Die Deckungssumme sollte unabhängig davon sein, welcher Fahrzeugtyp gefahren wird. Die immer beliebter werdenden SUVs, von denen jährlich neue Modelle auf den Markt kommen, können ebenso schwere Schäden verursachen wie kleinere Kfz. Die Deckungssumme sollte deshalb möglichst hoch gewählt werden, wobei ein Höchstbetrag von 100 Millionen Euro von vielen Experten empfohlen, aber nicht durch jede Versicherungsgesellschaft angeboten wird.
Mallorca-Police: Schutz im Ausland
Mallorca zählt zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen, wobei auch das Erkunden der Insel auf eigene Faust immer mehr im Kommen ist. Mietwagen auf Mallorca sind deshalb gefragter denn je. Wichtig hierbei auch der optimale Schutz, denn die sogenannte Mallorca-Police sollte jeder als Haftpflichterweiterung besitzen.
Die meisten Versicherungsanbieter haben die Police in ihrer Autoversicherung vorgesehen. Es geht darum, den Versicherungsschutz auch für den Mietwagen im Ausland bei Urlaubs- oder Geschäftsreisen zu genießen. Schäden, die nicht durch eine ausländische Versicherung der Mietwagenunternehmen übernommen werden, tragen deutsche Versicherer bis zur im Vertrag definierten Deckungssumme.
Tierunfälle – wer haftet und wer nicht?
Zwar arbeiten Autohersteller wie beispielsweise Volvo an Fahrassistenzsystemen, die auch Tiere erkennen und im Idealfall eine Notbremsung in einer Gefahrensituation einleiten, doch darauf sollte man sich nicht verlassen. Schließlich können Tierunfälle hohe Kosten verursachen. Bei der Auswahl der geeigneten Kfz-Versicherung sollte deshalb unbedingt die genau Kostenübernahme bei Tierunfällen geklärt sein.
Es geht oftmals um die genaue Formulierung, denn häufig sind nur Unfälle mit sogenanntem „Haarwild“ abgesichert. Dabei handelt es sich um Hasen, Wildschweine oder Rehe. Erfolgt ein Zusammenstoß mit Pferden, Kühen oder anderen Tieren, werden diese Kosten oftmals nicht übernommen. Gleiches gilt für Beschädigungen durch Nagetiere oder einen Marderbiss. Deshalb genau hinschauen, welche Tierschäden in der Versicherung genau abgedeckt sind.
Glasschäden – Selbstbehalt oder nicht?
Jeder kennt es, denn irgendwann erwischt es jede Frontscheibe: Steinschlag. Bleiben kleinere Steinschläge unbehandelt, können sie sich vor allem bei enormen Temperaturschwankungen rasch zu größeren Schäden in der Frontscheibe ausdehnen. Einen Steinschlag-Schaden zu beheben, muss bei punktueller Reparaturleistung gar nicht kostenintensiv sein. Muss die Scheibe komplett ausgetauscht werden, wird das ohne passende Versicherung schnell teuer. Neuwagen haben nicht nur zusätzliche Features wie eine aufwendige Scheibenheizung integriert, sondern auch die Fahrerassistenzsysteme müssen oftmals beim Einbau der Scheibe neu justiert werden.
Die Kosten für den Scheibentausch können hier rasch mehr als 1.000 Euro betragen. Glasschäden bzw. der Tausch der Frontscheibe werden abhängig vom Leistungsumfang der Versicherung, zu 100 Prozent oder mit Eigenkostenanteil übernommen. Bei der Auswahl der Kfz-Versicherung sollte der Eigenkostenanteil so gering wie möglich sein, vor allem bei Neuwagen. Je geringer der Eigenkostenanteil für die Versicherungsnehmer, desto preisintensiver der Versicherungsbeitrag. Deshalb genau kalkulieren, wann sich ein möglicher erhöhter Beitrag lohnt und wann ein SB die bessere Alternative ist.
Sonderausstattungen nicht immer mitversichert
Individualität ist auch bei immer mehr Kfz-Besitzern angesagt, sodass die Möglichkeiten der Sonderausstattung häufig voll ausgeschöpft werden. Je hochwertiger ein Fahrzeug ausgestattet ist, desto preisintensiver ist es in der Anschaffung; es wird aber auch deutlich attraktiver für Diebe und oftmals sind die Sonderausstattungen bei Beschädigungen (u. a. bei Elementarschäden) gar nicht berücksichtigt.
Damit die Versicherungsnehmer nicht auf den Kosten für die Sonderausstattung sitzen bleiben, am besten bei der Tarifauswahl darauf achten, dass auch Ausstattungsmerkmale wie aufwendige Leichtmetallfelgen, ein besonderes Navigationssystem oder andere Features abweichend vom Basismodell mitversichert sind. Wer sich für einen Kaskotarif entscheidet, sollte darauf achten, dass die Sonderausstattungen mit einem Versicherungsschutz von mindestens 5.000 Euro berücksichtigt werden – je mehr, desto besser, abhängig von der Anzahl der Sonderausstattungen im Kfz.
Werkstattbindung – ja oder nein?
Wer seinen Versicherungstarif umsichtig auswählt, kann mit Leichtigkeit mehrere Hundert Euro einsparen. Sparvorteile kommen deshalb oftmals zustande, weil die Versicherungsnehmer sich mit einer Werkstattbindung einverstanden erklären. Dann entscheidet die Versicherungsgesellschaft nach Schadensmeldung darüber, welche Werkstatt aufgesucht werden muss. Suchen Versicherungsnehmer die Partnerwerkstätten auf, erhalten Sie oftmals nicht nur den besseren Tarif, sondern auch eine höhere Kostenübernahme.
Die Werkstattbindung bringt weitere Vorzüge, denn die Ausführung der notwendigen Arbeiten erfolgt durch geprüfte Fachwerkstätten. Wer die Werkstattbindung nicht wünscht, kann natürlich auch auf andere Tarifmodelle zurückgreifen. Allerdings sollte in diesem Fall genau abgewogen werden, ob die Freiheit der Werkstattwahl die möglichen lukrativen Tarifangebote und das Einsparpotenzial tatsächlich aufwiegen.
Bei vielen Versicherungsverträgen befindet sich im Kleingedruckten eine Klausel „neu für alt“. Was bedeutet das eigentlich? Ältere Kfz werden im Reparaturfall mit neuen Teilen versehen. Dadurch erhält der Wagen eine Wertsteigerung, die bei der Schadenssumme durch den Vermerk „neu für alt“ abgezogen wird. Die Versicherungsnehmer erhalten in diesem Fall keine komplette Erstattung, sondern nur eine anteilige Kostenübernahme. Um dies zu vermeiden, unbedingt darauf achten, dass die Klausel „neu für alt“ nicht Bestandteil des Versicherungsvertrags ist.