Ein via Internet vereinbarter Punktetausch kann schwere Folgen für beide Parteien nach sich ziehen. Wer gegen eine Gebühr die Flensburger Punkte anderer absitzt, macht sich ebenso strafbar wie der Verkehrssünder.
Wer sich per Punkte-Tausch um Fahrverbote drückt, macht sich strafbar. Darauf weist nun der ADAC hin. Die gängige und via Internet vermittelte Praxis gegen Gebühr Verkehrssünden anderer abzusitzen, ist demnach für beide Parteien gefährlich.
Mittelbare Strafbekundung
Dem falschen Fahrer droht eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren, der echte Verkehrssünder riskiert eine Geldstrafe und bis zu drei Jahren Haft. Die Juristen des ADAC definieren die Tat des vermeintlichen Fahrers als mittelbare Falschbekundung. Andere Quellen gehen davon aus, dass eine falsche Selbstbezichtigung bei Bußgeldsachen straflos bleibt.