Strafbarer Punktetausch

Freiheitsstrafe droht

Strafbarer Punktetausch
Am Donnerstag und Freitag wird wieder geblitzt © ADAC

Ein via Internet vereinbarter Punktetausch kann schwere Folgen für beide Parteien nach sich ziehen. Wer gegen eine Gebühr die Flensburger Punkte anderer absitzt, macht sich ebenso strafbar wie der Verkehrssünder.

Wer sich per Punkte-Tausch um Fahrverbote drückt, macht sich strafbar. Darauf weist nun der ADAC hin. Die gängige und via Internet vermittelte Praxis gegen Gebühr Verkehrssünden anderer abzusitzen, ist demnach für beide Parteien gefährlich.

Mittelbare Strafbekundung

Dem falschen Fahrer droht eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren, der echte Verkehrssünder riskiert eine Geldstrafe und bis zu drei Jahren Haft. Die Juristen des ADAC definieren die Tat des vermeintlichen Fahrers als mittelbare Falschbekundung. Andere Quellen gehen davon aus, dass eine falsche Selbstbezichtigung bei Bußgeldsachen straflos bleibt.

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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