Das Jahr 2017 bringt für die Verkehrsteilnehmer eine Vielzahl von neuen Regeln und Gesetzen. So steigen nicht nur die Bußgelder für die Handynutzung, sondern auch Raser und Gaffer werden stärker zur Kasse gebeten.
Mit dem ersten Januar treten auch im kommenden Jahr wieder neue Regelungen in Kraft, davon einige, die viele Autofahrer konkret betreffen. Wie der Autoclub ACE berichtet, steigen ab 2017 die Gebühren für die Hauptuntersuchung – je nach Bundesland kostet die HU nun zwischen 35 und knapp 55 Euro – sowie für die Führerscheinprüfung. Die Theorie verteuert sich auf 11,90 Euro, die Praxis kostet 91,50 Euro.
Radfahrer müssen sich ab Januar umorientieren: Galten bisher für sie die Fußgängerampeln, wenn keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer an der Kreuzung vorhanden waren, müssen sich Radfahrer nun laut § 37 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung nach den Ampeln für Autos richten. Wie der ADAC mitteilt, können mit dem Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 14. Dezember 2016 außerdem Radfahrer mit bestimmten Elektrorädern auch Radwege nutzen. Außerorts trifft dies generell zu, innerorts ist es der Fall, wenn dies mit einem neuen Hinweisschild freigegeben wird. Daneben können Aufsichtspersonen Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten. Daneben können Kinder unter acht Jahren wählen, ob sie alternativ zum Gehweg einen baulich getrennten Fahrradweg benutzen.
Härte Abgasvorschriften für Motorradfahrer
Für die Motorradbranche bringt das neue Jahr strengere Abgasvorschriften mit sich: Ab 2017 gilt die Euro-4-Norm für bestehende Typzulassungen. Diverse ältere Modelle laufen deshalb noch in diesem Jahr aus. Wer auf ein Schnäppchen spekuliert, muss sein neues Motorrad aber noch dieses Jahr zulassen. Motorradfahrer sollten bei der Fahrt nach Frankreich bedenken, dass dort ab dem 20. November 2016 eine Handschuhpflicht besteht. Auf der Autobahn sind nun regulär Lang-Lkw unterwegs: Der Ende 2016 auslaufende Feldversuch mit den Giga-Linern geht ab 1. Januar in den Normalbetrieb über, etwa 60 Prozent der Autobahnen dürfen von den derzeit 159 überlangen Trucks befahren werden.
Darüber hinaus sind für das kommende Jahr diverse Änderungen bereits in Planung: So sieht ein Gesetzesentwurf Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldbußen für Unfall-Gaffer vor, auch für die Teilnahme an illegale Rennen kann künftig eine Haftstrafe verhängt werden. Im Rahmen der kommenden Bußgeldreform soll zudem die Handynutzung am Steuer teurer werden: Autofahrer zahlen 100 Euro, Radfahrer 55 Euro. Offiziell verboten werden sollen zudem die Nutzung von Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen sowie das Schreiben von Kurznachrichten.
Zu den Neuregelungen gehört auch, dass die Behörden vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen auch auf Vorfahrts- und Durchgangsstraßen leichter Tempo 30-Zonen verhängen können. Die Behörden müssen nicht mehr nachweisen, dass solche sensiblen Stellen Unfallschwerpunkte darstellen.
In 2017 soll zudem das Carsharing-Gesetz in Kraft treten. Darin wird definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Carsharingfahrzeuge sollen auch, wo dies nicht ohnehin gilt, auch von Parkgebühren befreit werden können. Ein neues Verkehrsschild soll Carsharing-Parkflächen ausweisen. (AG/SP-X)