Wenigstens ein halbes Ohr für den Straßenverkehr

Wenigstens ein halbes Ohr für den Straßenverkehr
So gut gerüstet wie in diesem von David Brown veredelten Mini ist kaum ein Musikhörer. © David Brown Automotive

Handy, Kopfhörer – fertig ist die Beschallung. Doch wer seine Umgebung nicht mehr hört, gefährdet als Verkehrsteilnehmer sich und andere.

Gut sehen und hören ist im Straßenverkehr besonders wichtig. Doch gerade letzteres vernachlässigen sowohl Autofahrer als auch Radler und Fußgänger häufig. Auch wenn sie nicht grundsätzlich verboten ist: Laute Musik aus Kopfhörern oder über die Lautsprecher der Bord-Anlage sollte mit Vorsicht genossen werden.

Ein konkretes Kopfhörer-Verbot am Steuer eines Autos ist in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Auch die Nutzung eines Bluetooth-Lautsprechers oder eines portablen Radiogeräts ist genauso wenig untersagt wie die Nutzung des Autoradios. Das heißt allerdings nicht, dass Musikgenuss uneingeschränkt erlaubt sind. Seine Grenzen hat er, wenn er die Wahrnehmung der Umgebung beeinträchtigt. Etwa, wenn Martinshörner oder das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer nicht mehr richtig wahrgenommen werden können.

Bis zu 200 Euro Bußgeld

In solchen Fällen handelt es sich bei Musikhören am Steuer um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 10 Euro belegt ist. Kommt es zu einem Unfall, kann dem Hörer eine Teilschuld zugesprochen werden. Werden solche Geräte in die Hand genommen oder während der Fahrt bedient handelt es sich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft wird. Werden andere dadurch gefährdet sind 150 Euro und zwei Punkte fällig. Kommt es zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld sogar auf 200 Euro. Die gleichen Regeln wie im Auto gelten auch für Rad- und Motorradfahrer. Fußgänger hingegen müssen auch bei extrem lautem Musikhören kein Bußgeld befürchten.

Unabhängig von der rechtlichen Lage – Vorsicht ist in jedem Fall geboten. Denn vor allem Passanten und Radler sind im Verkehr besonders verletzlich und noch stärker als Autofahrer auf die gute Wahrnehmung der Umgebung angewiesen. Laute Musik kann herannahende Fahrzeuge oder andere Gefahren übertönen. Hinzu kommt noch ein anderer riskanter Effekt: die Ablenkung. So verlangt die Bedienung von Smartphone oder MP3-Spieler zum einen immer wieder Aufmerksamkeit, die dann nicht mehr auf der Umgebung liegt. Zum anderen ziehen sich manche Menschen beim Musikhören stark in sich selbst zurück und nehmen dann ihre Umwelt nicht mehr richtig wahr. Ein sich näherndes E-Autos ist möglicherweise schon bei leiser Musikbeschallung nicht mehr wahrnehmbar.

Wie hoch die Gefahr ist, den Verkehr um sich herum nicht mehr mitzubekommen, hängt auch von der Art der Kopfhörer ab. Am wenigsten Außengeräusche lassen in der Regel große Muschelkopfhörer durch, die das ganze Ohr abdecken. Ähnlich groß ist die Abschottung bei In-Ear-Kopfhörern. Besser schneiden in dieser Hinsicht Muschelkopfhörer mit einem schalldurchlässigen Ohrkissen und Half In-ear-Kopfhörer ab. (SP-X)

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