Verbraucherschützer fordern Regeln zum Datenschutz

Für autonom fahrende Autos

Verbraucherschützer fordern Regeln zum Datenschutz
Der Autopilot übernimmt die Verantwortung vom Fahrer. © Volvo

Der Autofahrer müsse beim autonomen Fahren die Hoheit über seine Daten behalten. Auch seien klare Regeln zur Haftung erforderlich, so die Forderung von Verbraucherschützern.

Die Verbraucherzentralen fordern klare Regeln zur Haftung und zum Datenschutz bei der Entwicklung des autonomen Fahrens mit computergesteuerten Autos. «Das Entscheidende ist, dass ich die Hoheit darüber behalte, was mit meinen Daten geschieht», sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller.

Wenn Fahrer es praktisch fänden, dass der Wagen unterwegs gesammelte Daten speichere, sei das gut. Aber nötig sei, etwa beim Abschließen sagen zu können: «Auto, vergiss alles, was du über meine Fahrt gewusst hast. Das geht keinen etwas an.»

Ein großes Freiheitsversprechen

Das automatisierte Fahren sei «ein großes Freiheitsversprechen», sagte Müller. Es biete die Chance, die Hände nicht am Lenkrad halten zu müssen, sondern lesen oder telefonieren zu können. Zu klären sei dabei aber: «Wer ist im Zweifelsfall derjenige, der dafür eintritt, wenn etwas schiefgeht? Muss ich die ganze Zeit so aufmerksam sein wie heute?»
Wenn ein autonomes Auto auch einen höheren Preis wert sein solle, brauche es den Mehrwert, während der Fahrt tatsächlich etwas anderes tun zu können. «Insofern muss klar sein: Der Hersteller haftet dann auch im Unfall-Fall.» Dieses Thema sei «die Gretchenfrage für den Erfolg des automatisierten Fahrens».

Der Verbraucherschützer sprach sich für politische Leitplanken aus. «Der Bundestag wird wie etwa auch bei der Sterbehilfe einen ethisch-moralischen Rechtsrahmen geben müssen, damit diese neue Technologie so rechtssicher wie möglich eingeführt werden kann.» Derzeit lässt sich die Politik aber noch viel Zeit bei der Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Bereits vor mehr als eineinhalb Jahren war die Wiener Konvention für den Straßenverkehr modifiziert worden, doch in die nationale Gesetzgebung ist sie immer noch nicht übergegangen. (AG/dpa)

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