Vandalismus: Mit Vollkasko auf der sicheren Seite

Vandalismus: Mit Vollkasko auf der sicheren Seite
Unbekannte haben in Berlin die Scheiben eines Autos eingeschlagen. © dpa

Es ist das Horrorszenario für Autofahrer: Man stellt sein Auto auf der Straße ab – und es wird beschädigt. Doch wann zahlt die Versicherung bei Vandalismus? Nur mit einer Vollkaskoversicherung?

Vor allem in deutschen Großstädten ist Vandalismus an Autos weit verbreitet. Wer keine abgeschlossene Garage oder einen Platz in einem bewachten Parkhaus besitzt, ist der Gefahr von Beschädigungen am Fahrzeug hilflos ausgeliefert.

Laut Kfz-Versicherungen gibt es über 200.000 Fälle pro Jahr in Deutschland, die Tendenz ist steigend. Insbesondere wenn Demonstrationen stattfinden, bei denen es zu Ausschreitungen kommt, sind Brand- und Glasbruchschäden am Pkw keine Seltenheit. Außerdem entdecken Autobesitzer relativ häufig morgens Kratzspuren, die offensichtlich mutwillig verursacht wurden. Die Aufklärungsrate der Polizei ist in diesen Bereichen äußerst gering, nur selten kann der Verursacher ermittelt werden.

Vollkaskoversicherung deckt Schäden ab

Wer sein Fahrzeug vollkaskoversichert hat, steht auf der sicheren Seite. In diesem Fall sind Schäden aus Vandalismus abgedeckt. Der Eigentümer erhält von der Versicherung eine Zahlung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Wagens.

Allerdings führt ein Schadensausgleich zu einer teureren Schadensfreiheitsklasse. Ist das eigene Auto nur teilkaskoversichert, werden Vandalismusschäden in der Regel ausgeschlossen. Grundsätzlich sind zwar Brandschäden beinhaltet, jedoch ist Schadensersatz durch die Kfz-Versicherung meist ausgeschlossen, wenn sie durch Zerstörungswut entstanden sind. Wer in einer Gegend lebt, die oft von Vandalismus betroffen ist, sollte sich deshalb überlegen, seine Teilkaskoversicherung zu kündigen und eine Vollkasko abschließen. Das Portal Verivox macht es Fahrzeugbesitzern durch seinen kostenlosen Online-Kündigungsservice leicht, den bestehenden Vertrag zu beendigen. Folgende Punkte sollten beachtet werden: Doch bevor man kündigt sollten folgende Punkte beachtet werden.

Es muss immer ein Kündigungsgrund angegeben werden

Mmeistens kann die Kfz-Versicherung mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf eines Versicherungsjahres gekündigt werden, das.heißt: Stichtag ist der 30.11. eines jeden Jahres Sonderkündigungsrechte bestehen nach einer Beitragserhöhung, im Schadensfall oder bei einem Fahrzeug- und Halterwechsel

Vergleich verschiedener Anbieter

Da es große Unterschiede bei den Versicherungskosten und -leistungen gibt, empfiehlt es sich, einen sorgfältigen Vergleich verschiedener Anbieter vorzunehmen. Das Augenmerk sollte sowohl auf den jährlichen Kosten als auch auf den Leistungsmerkmalen liegen. Greift auch eine Wohngebäudeversicherung bei Kfz-Schäden?

Teilweise stehen Wohngebäudeversicherungen auch für eingeschlagene Autofensterscheiben ein. Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine Glasversicherung inkludiert ist.

Was müssen Autobesitzer bei Krawallschäden tun?

Eigentümer von durch Vandalismus beschädigten Fahrzeugen sollten sich schnellstmöglich mit der Polizei und ihrer Versicherung in Verbindung setzten. Dazu gehört die Anzeigeerstattung, je nach Kenntnisstand entweder gegen eine bestimmte Person oder unbekannt. Wird der Täter ermittelt, besteht die Möglichkeit, Ansprüche direkt gegenüber diesem geltend zu machen. Ist ein Auto abgebrannt und der Besitzer hat dies noch nicht bemerkt, meldet sich die zuständige polizeiliche Dienststelle bei dem Geschädigten.

Er kann beispielsweise über die Nummernschilder ausfindig gemacht werden. Da nur Rechtsanwälte Anspruch auf Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten haben, empfiehlt sich die Einschaltung eines Juristen. Nur so besteht für den Betroffenen die Chance, die Daten des Täters zu ermitteln und zivilrechtlich gegen ihn vorzugehen.

Wie sieht es bei beschädigtem Autozubehör aus?

Die Teilkaskoversicherung ersetzt ausschließlich fest verbaute Gegenstände oder Komponenten, die zum Betrieb eines Fahrzeuges dazugehören. Das kann zum Beispiel ein eingebautes Navigationsgerät oder ein Kindersitz sein.

Wer Dinge wie Kleidung, Sonnenbrillen und mobile Navis im Auto zurücklässt, erhält bei einem teilkaskoversicherten Wagen keinen Schadensersatz. Grundsätzlich sollte man jederzeit darauf achten, an welchem Ort das Fahrzeug geparkt wird. Besteht die offensichtliche Möglichkeit, dass es zu Ausschreitungen im betreffenden Viertel kommt, ist das Abstellen woanders empfehlenswert. Ansonsten ist das Risiko gegeben, dass die Versicherung dem Autobesitzer eine Mitschuld zuschreibt.

Fahrzeugbeschädigungen bei Autodiebstahl

In Deutschland kommen Fahrzeugdiebstähle recht häufig vor. In unserer Hauptstadt werden beispielsweise mehr als 3.000 Autos jährlich gestohlen. Sowohl bei der Teil- als auch Vollkaskoversicherung ist Diebstahl mit versichert. D.h., bei unverschuldetem Verlust des Wagens ersetzt der Assekurant bei gebrauchten Fahrzeugen den Wiederbeschaffungswert und bei bis zu 12 Monate alten Autos den vollen Anschaffungspreis. Wird das gestohlene Fahrzeug innerhalb von vier Wochen aufgefunden, muss der Eigentümer es zurücknehmen. Nach dieser Zeit ist er dazu nicht mehr verpflichtet, dann geht es in den Besitz der Versicherung über.

Oftmals werden gestohlene Autos stark beschädigt aufgefunden. Grund dafür ist Vandalismus oder ein Unfall. Normalerweise stehen auch dafür die Versicherungen ein und zahlen die entsprechenden Reparaturkosten. Ist der Wert des Fahrzeuges voraussichtlich niedriger als eine Reparatur, sehen Versicherungen die Ausbesserungsarbeiten als unwirtschaftlich an. In diesem Fall werden die Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Ersatzauto abzüglich dem Restwert des beschädigten Wagens erstattet.
Welche Versicherungsart lohnt sich für wen?

Vollkasko bei Neuwagen

Die Vollkasko kann regional günstiger sein als eine Teilkasko
Schäden nach Hagel fallen unter die Teilkasko. Foto: GDV

Wer sich einen Neuwagen anschafft, entscheidet sich meist für eine Vollkaskoversicherung. Bei mittelalten Autos bis zu einem Wert von über 4.000 Euro wird vermehrt Teilkasko ausgewählt, bei sehr alten Fahrzeugen eine einfache Haftpflichtversicherung. Die Entscheidung liegt allein in den Händen des Fahrzeugbesitzers und seinen finanziellen Möglichkeiten.

Bestenfalls blickt man auf den Preisunterschied, der zwischen einer Teil- und einer Vollkaskoversicherung liegt. Außerdem sollte man sich einen Überblick verschaffen, wie hoch ein eventueller Schaden durch Vandalismus am Auto sein könnte. Können die Reparaturkosten nicht aus dem generell zur Verfügung stehenden Budget aufgebracht werden, sollte eine Vollkaskoversicherung in Erwägung gezogen werden.

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