Bidirektionales Laden: Keine Doppelbelastung mehr

Bundestag beschließt Gesetzesänderung

Bidirektionales Laden: Keine Doppelbelastung mehr
Die VW-Tochter Elli startet ein Pilotprojekt zum bidirektionalem Laden. © VW

Das bidirektionale wird nun auch wirtschaftlich interessant. Möglich wird das durch eine Donnerstagnacht vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung.

Der Bundestag hat ein Gesetzespaket zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Das macht auch den Weg für wirtschaftlich attraktives bidirektionales Laden von Elektroautos frei. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Durch die Gesetzesänderung gibt es nun keine Doppelbelastung mehr. Rückgespeister Strom wird künftig wie Speicherstrom behandelt und nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belegt. Damit wird nun auch das Vehicle to Grid (V2G) wirtschaftlich.

Positiv für Markthochlauf der E-Mobilität

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte den Beschluss. Die Abschaffung der Doppelbelastung seien wichtige Schritte, um das bidirektionale Laden für Verbraucher attraktiver zu machen und den Markthochlauf der Elektromobilität zu stärken. Kritisch bewertet der Verband allerdings, dass die Abschaffung der stromsteuerlichen Doppelbelastung im Anwendungsfall V2G zunächst auf Nutzer mit eigener Photovoltaikanlage begrenzt bleibt.

Nach VDA-Angaben haben alle deutschen Hersteller bereits bidirektionale E-Fahrzeuge im Angebot, über 20 Modelle sind in Deutschland grundsätzlich für das Rückspeisen vorbereitet. Studien wie eine Analyse von Agora Verkehrswende sehen bis 2030 ein Erlöspotenzial von bis zu 500 Euro pro Jahr und Fahrzeug.

Durch diese Gesetzesänderung können E-Autos nun ihr ganzes Potenzial als flexibler Energiespeicher ausschöpfen. Sie können zu Peakzeiten erneuerbare Energie aufnehmen und bei Bedarf wieder ans Netz abgegeben.-Dadurch wird das Stromnetz entlastet und so mehr Spielraum für mehr Erneuerbare geschaffen. Wie Mobility House mitteilte, erschließt sich für Deutschland dadurch „ein dezentrales Speicherpotenzial von rund 3,3 bis 5,0 GWh – basierend auf bereits heute zugelassenen E-Autos und einer realistischen Anschlussquote von 20–30 Prozent. Das entspricht 1,0 bis 1,5 GW flexibler Leistung, also der Größenordnung eines Großkraftwerks.“ Die Entlastung bei den Netzentgelten tritt zu Jahresbeginn in Kraft. (mit SP-X)

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