Reinigungsmaßnahmen zahlt Verursacher

Ölspur auf Straße

Wer die Straße verschmutzt, muss auch für deren Reinigung aufkommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun ein entsprechendes Urteil erlassen.

Wer mit seinem Fahrzeug eine Ölspur auf der Straße hinterlässt, muss mitunter für die entstandenen Reinigungskosten aufkommen. Die Städte und Gemeinden haben einen Schadensersatzanspruch hierauf, wenn Reinigungsmaßnahmen anfallen, weil andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung bestätigt.

Verletzung des Eigentums

In den verhandelten beiden Fällen trat beim Betrieb von Traktoren Hydrauliköl aus, das die Fahrbahn öffentlicher Straßen verschmutzte. Die für die öffentliche Sicherheit zuständigen Gemeinden beauftragten daraufhin ein privates Unternehmen mit der Reinigung. Im sogenannten Nassreinigungsverfahren wurde das entsprechende Teilstück gesäubert, es entstanden Kosten von jeweils 3000 Euro. Die Gebühren sollten die entsprechenden Fahrzeughalter respektive deren Kfz-Haftpflichtversicherer zahlen.

Der BGH bestätigte nun die Rechtmäßigkeit eines solchen Anspruchs. Durch die Ölverschmutzung sei eine Verletzung des Eigentums an der Straße gegeben, die einen Schadensersatzanspruch der Gemeinden grundsätzlich begründen könne, so die Richter in ihrem Urteil. Im Klarttext: Wer die Straße verdreckt, muss sie auch wieder sauber machen (BGH vom 28. Juni 2011, Az. VI ZR 184/10 und VI ZR 191/10). (mid)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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