Winterkorn sieht sein Lebenswerk zu Unrecht beschädigt

Winterkorn sieht sein Lebenswerk zu Unrecht beschädigt
Winterkorn (2. v. r.) sagte, er sei kein Motoren-Entwickler, kein Spezialist für Abgasreinigung und kein Software-Experte. © dpa

Ex-VW-Chef Martin Winterkorn hat sich erstmals als Angeklagter geäußert. Er habe weder jemanden getäuscht noch Pflichten verletzt.

In seiner ersten Einlassung als Angeklagter vor Gericht hat der frühere VW-Chef Martin Winterkorn die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. „Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, ich hätte in meiner Aufgabe als Vorstandsvorsitzender gebotene Handlungen unterlassen, Kunden und Aktionäre getäuscht und geschädigt und mich damit strafbar gemacht, trifft mich – am Ende meines beruflichen Weges – ganz erheblich“, sagte er vor dem Landgericht Braunschweig.

In seinem Eingangsstatement verneinte der 77-Jährige sämtliche Vorwürfe der Anklage. „Das entspricht auch nicht meinem Verständnis, wie man in dieser Funktion seine Pflichten erfüllt“, sagte Winterkorn. Ihm werden in dem Strafprozess gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen.

 Es gilt die Unschuldsvermutung

Winterkorn soll VW-Käufer über die Beschaffenheit der Autos getäuscht haben. Zudem werfen ihm die Ankläger vor, in den entscheidenden Septembertagen 2015 den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig über Risiken durch Strafzahlungen informiert zu haben. 2017 soll er dann vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags uneidlich falsch dazu ausgesagt haben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Die Abgasmanipulationen waren im September 2015 durch Nachforschungen von US-Umweltbehörden und Wissenschaftlern aufgeflogen und hatten VW in die schwerste Krise der Firmengeschichte gestürzt. Winterkorn trat zurück und verschwand immer mehr aus der Öffentlichkeit. Neun Jahre später scheint Winterkorn trotz sichtbarer gesundheitlicher Beeinträchtigung wieder in die Offensive zu gehen. Passagen seines Statements als früherer Zeuge wiederholte er nun als Angeklagter: „Ich habe diese Funktion damals weder gefordert noch gefördert oder ihren Einsatz auch nur geduldet.“

Nicht um operative Dinge gekümmert

Eine seiner Kernbotschaften lautete, dass er sich vor allem um strategische Entscheidungen gekümmert habe, die weit in die Zukunft reichten – nicht um die operativen Dinge. Vor allem die amerikanischen Verfahren hätten ihn viel Zeit und Kraft kostet. Versuche diese bis zu einer Entscheidung in Deutschland zurückzustellen, seien bisher gescheitert.

Die These der Ankläger, er habe schon im Mai 2014 Kenntnis von der Betrugs-Software gehabt, wies er als falsch zurück. Er sei kein Motoren-Entwickler, kein Spezialist für Abgasreinigung und auch kein Software-Experte. Er habe damals nicht verstanden, worin die technischen Probleme lagen. (dpa)

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