Offener Machtkampf bei VW

Porsche streitet sich mit Land Niedersachsen

Offener Machtkampf bei VW
Porsche-Chef Wendelin Wiedeking (l.) mit dem VW-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn © Foto: dpa

Der Stuttgarter Autobauer Porsche möchte die Mitspracherechte des Landes Niedersachsen beim VW-Konzern beschränken. Geschehen soll dies durch eine Änderung der Satzung.

Großaktionär Porsche will auf der VW- Hauptversammlung mit einer Änderung der VW-Satzung seine Vormachtstellung bei Volkswagen ausbauen. Laut einer Mitteilung von Porsche vom Freitag sollen als Konsequenz aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum VW-Gesetz in der VW-Satzung besondere Mitsprache- und Vetorechte des Landes Niedersachsen gestrichen werden. In einem Antrag zur Hauptversammlung am 24. April fordert der Stuttgarter Sportwagenbauer unter anderem, in der VW-Satzung die bisher geltende Sperrminorität in der Hauptversammlung für bedeutsame Entscheidungen von 80 Prozent auf 75 Prozent zu senken.

Niedersachsen hält 20 Prozent

Dies richtet sich vor allem gegen das Land Niedersachsen, das als zweitgrößter VW-Aktionär knapp über 20 Prozent an VW hält. Zudem fordert Porsche in dem Antrag, das Entsendungsrecht des Bundes und des Landes zu streichen und die Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent aufzuheben.

Hintergrund des Antrags sei die nach wir vor nicht erfolgte Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2007 im nationalen Recht und in der VW-Satzung, hieß es. Der Antrag beschränke sich auf die Aufhebung jener Satzungsregelungen, die in dem Urteil als europarechtswidrig beanstandet worden seien. Der Porsche-Vorstand gehe davon aus, dass das Land Niedersachsen an seine «gesetzliche Umsetzungspflicht» aus dem EG-Vertrag gebunden sei und dem Antrag deshalb zustimmen müsse.

Zudem forderte Porsche die Bundesregierung auf, das VW-Gesetz zu streichen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) aber will das VW-Gesetz dem EuGH-Urteil anpassen und auch künftig wichtige Mitspracherechte der Arbeitnehmervertreter sowie des Landes Niedersachsen verankern. Das Land Niedersachsen will an der in der VW-Satzung geltenden Sperrminorität in der Hauptversammlung für bedeutsame Entscheidungen von 80 Prozent festhalten. Das teilte die Staatskanzlei in Hannover am Freitag mit.

Unterstützung vom Betriebsrat

Unterstützung für diese Haltung erhielt das Land Niedersachen vom VW- Betriebsrat. «Die Regelung zur Sperrminorität von 80 Prozent plus einer Aktie ist nach allgemeinem deutschen Aktienrecht zulässig und daher nicht zu beanstanden», sagte VW-Konzernbetriebsratssprecher Gunnar Kilian. «Dies hat auch der Europäische Gerichtshof nicht getan.» (dpa)

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