Neufassung des VW-Gesetzes tritt in Kraft

Sperrminorität bleibt

Die Neufassung des VW-Gesetzes ist rechtswirksam. Gegen die Sperrminorität des Landes Niedersachsen kämpfen immer noch die EU-Kommission und Porsche.

Die umstrittene Neufassung des VW-Gesetzes ist am Donnerstag in Kraft getreten. Damit könne auch künftig nur mit Zustimmung der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat über Standortverlegungen entschieden werden, hob Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hervor. Das VW-Gesetz habe sich in den vergangenen 50 Jahren bewährt. Deshalb seien in der Novelle nur die Vorschriften aufgehoben worden, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) für europarechtswidrig erklärt hatte.

Veto-Recht für Niedersachsen

Weiter im Gesetz enthalten ist die 20-Prozent-Sperrminorität, die dem Land Niedersachsen als zweitgrößtem Aktionär ein Veto-Recht in der Hauptversammlung sichert. Dagegen kämpfen die EU-Kommission, die darin eine Verletzung von EU-Recht sieht, und der Sportwagenbauer Porsche, der 2009 VW endgültig unter seine Kontrolle bringen will. Im Aktienrecht üblich ist eine Sperrminorität von 25 Prozent, Niedersachsen hält aber nur gut 20 Prozent. (dpa)

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