Milde Strafe für Uhl

Das Geständnis vor Gericht hat den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten wohl vor dem Gefängnis bewahrt: Kurzer Prozess für Ex-VW-Betriebsrat Uhl.

Im zweiten Prozess der VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten ist der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Hans- Jürgen Uhl zu einer Geldstrafe in Höhe von 39.200 Euro verurteilt worden. Uhl hatte am Donnerstag, dem ersten Verhandlungstag, vor dem Amtsgericht Wolfsburg ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er war angeklagt wegen Beihilfe zur Untreue sowie falscher eidesstattlicher Versicherungen.

«Ich bereue das, was ich getan habe und stehe dafür ein», sagte Uhl in einem Schlußwort. Er bitte diejenigen, die er enttäuscht habe, um Verzeihung. Der frühere VW-Betriebsrat hatte seine Verstrickung in die Affäre lange geleugnet. Ursprünglich waren für den Prozess fünf Verhandlungstage angesetzt. Nach dem Geständnis Uhls verzichtete das Gericht aber darauf, Zeugen zu hören.

Im ersten Prozess der VW-Affäre war Ex-Arbeitsdirektor Peter Hartz im Januar vom Landgericht Braunschweig wegen Untreue und Begünstigung des früheren Betriebsratschefs Klaus Volkert zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von rund 576.000 Euro verurteilt worden. (dpa)

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