Entscheidung über Klage gegen Porsche-HV-Beschlüsse

Unzureichende Informationen

Die Porsche-Aktionäre nehmen einen zweiten Anlauf, um die Beschlüsse der Hauptversammlung von 2009 zurückzuziehen. Allerdings scheint die Aussicht auf Erfolg nicht unbedingt gegeben zu sein.

Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) entscheidet am kommenden Mittwoch, ob die Beschlüsse der Porsche-Hauptversammlung 2009 Bestand haben. Aktionäre des Sportwagenbauers hatten geklagt. Kern der Klage sind die Beschlüsse über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007/08 sowie die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern und die Vergütung des Aufsichtsrates.

Richter deutet Abweisung an

Nach Einschätzung der Aktionäre wurden die Anteilseigner auf der Hauptversammlung nur unzureichend über die Kurssicherungsgeschäfte informiert, mit denen sich der Stuttgarter Sportwagenbauer die Mehrheit an VW sichern wollte. Die Übernahme von Volkswagen scheiterte jedoch, weil sich Porsche mit Milliardenkrediten finanziell übernommen hatte. Nach der gescheiterten Übernahme soll der Sportwagenbauer 2011 als zehnte Marke in den VW-Konzern integriert werden.

Die Aktionäre waren vor dem Landgericht Stuttgart mit ihrer Klage bereits Ende Mai dieses Jahres gescheitert. Gegen das Urteil hatten sie Berufung eingelegt. Der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts hat bei einer mündlichen Verhandlung Anfang November bereits angedeutet, dem Urteil des Landgerichts zu folgen und die Anfechtungsklage der Porsche-Anteilseigner zurückzuweisen. (dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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