Wer einen Unfall hat, der sollte die Schäden ausreichend dokumentieren. Nur so kann Ansprüche an den Unfallverursacher ohne größere Probleme geltend machen.
Nach einem Unfall sollte man schnell den entstandenen Schaden dokumentieren. Dazu fertigen Betroffene möglichst frühzeitig Fotos an und lassen einen Kostenvoranschlag machen. Anderenfalls kann es schwierig werden, etwaige Ansprüche gegen den Unfallgegner vor Gericht durchzusetzen, wie der ADAC informiert. Er verweist auf ein Urteil das Amtsgerichts Moers (Az.: 558 C 231/13).
Keine Fotos übersandt
In dem verhandelten Fall hatte der Geschädigte eines Verkehrsunfalls sich elf Monate Zeit gelassen, um einen Kostenvoranschlag über den Schaden zu erstellen, der zudem wenig aussagekräftig war. Fotos der Schäden wurden der Versicherung der Gegenseite auch nicht übersandt. Die Richter stellten in ihrem Urteil fest, dass aufgrund der langen Zeit, die seit dem Unfall verstrichen war, alleine durch den Kostenvoranschlag nicht mehr nachgewiesen werden könne, dass die darin enthaltenen Schäden auf den Unfall zurückzuführen waren. (dpa/tmn)