So verhalten Sie sich nach dem Unfall richtig

Tipps für nach dem Crash

So verhalten Sie sich nach dem Unfall richtig
In Europa ist die Zahl der Verkehrstoten am niedrigsten © dpa

Wer einen Unfall hat, ist aufgeregt – und das selbst bei einem Blechschaden. Doch man sollte Ruhe bewahren. Wir haben einige Tipps zusammengestellt, die Sie nach einem Crash beachten sollten.

Ein Verkehrsunfall ist der Alptraum eines jeden Autofahrers. Allein in den ersten fünf Monaten des Jahres wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 955.300 Verkehrsunfälle registriert. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einem Rückgang von 1,4 Prozent.

Doch was sollen Betroffene nach einem Crash beachten? Welche Schritte sind richtig und in welcher Reihenfolge? Wir haben für Sie einige Tipps zusammen gestellt, worauf sich achten sollten.

Nach einem Unfall die Ruhe bewahren!

Vor allem sollten Sie trotz aller Aufregung Ruhe bewahren. Danach sollten Sie prüfen, ob und wie stark die eigenen Verletzungen oder die der Passagiere sind. Dazu sind unter anderem folgende Prüfungen durchführen.

1.) Lassen sich die eigenen Arme und Beine noch bewegen?
2.) Gibt es Probleme beim Bewegen des Kopfes?
3.) Kann man selbst aufstehen und sich aus dem Wagen bewegen?

Unfallstelle absichern

Sollten Sie sich keine ernsthaften Verletzungen zugezogen haben, sollten sie zunächst mit folgenden weiteren Schritten vorgehen. Auch wenn es auf den ersten Blick merkwürdig erscheint, besteht der erste Schritt nicht darin, erste Hilfe für eventuell schwer verletzte Unfallbeteiligte zu leisten. Das Wichtigste ist in diesem Zusammenhang die Absicherung der Unfallstelle. Der Grund dafür ist einfach, denn es gibt immer wieder Folgeunfälle durch ungesicherte Unfallstellen. Aus diesem Grund sind folgende Maßnahmen sehr wichtig:

- Zu Beginn die Warnweste anziehen, um für den Straßenverkehr gut sichtbar zu sein.
- Das Warndreieck ca. 100 Meter vor der Unfallstelle aufstellen. Auf einer Autobahn ist es sogar sinnvoll, aufgrund der höheren Geschwindigkeiten einen Abstand von 150 Metern zu wählen. So können Autofahrer frühzeitig abbremsen oder der Unfallstelle entsprechend ausweichen.
- Der Gang mit dem Warndreieck von der Unfallstelle weg sowie der Rückweg sollten unbedingt hinter der Leitplanke erfolgen, um die Verletzungsgefahr gering zu halten. Das Gleiche gilt für weitere Insassen der betroffenen Fahrzeuge.

Qualifizierten Notruf absetzen

Motorradstreife Rotes Kreuz
Motorradstreife des Roten Kreuz dpa

Heute besitzt nahezu jeder Verkehrsteilnehmer ein eigenes Smartphone, sodass der Kontakt zur Notfallstelle unter der Rufnummer 112 problemlos möglich sein dürfte. Handyanbieter stellen die Notruf-Funktion übrigens auch dann zur Verfügung, wenn eine Prepaid-Karte kein Guthaben mehr aufweist oder ein Vertrag gesperrt wurde. Beim Anruf sollten dann die wirklich wichtigen Informationen möglichst präzise übermittelt werden. Im Folgenden werden die entscheidenden W-Fragen mit der jeweiligen Begründung in der Reihenfolge ihrer Priorität aufgezeigt:

1.) Wo fand der Unfall statt? (Die Rettungskräfte müssen selbstverständlich zum richtigen Ort gelangen, um zu helfen.)
2.) Wie viele Personen sind beteiligt? (Die Notrufannahmestelle kann auf diese Weise beurteilen, wie viele Rettungskräfte eingesetzt werden müssen.)
3.) Welche Verletzungen sind offenkundig zu sehen? (Hierbei geht es um die Tatsache, welches Equipment erforderlich ist.)
4.) Was ist dabei passiert? (Anhand einer kurzen Unfallschilderung kann die Notrufannahmestelle den Unfall in Bezug auf seine Ausmaße zusätzlich klassifizieren.)

Der ADAC erklärt in einem entsprechenden Ratgeber, dass zudem unbedingt auf die Rückfragen der Notrufannahmestelle reagiert werden sollte. Je mehr Informationen die Rettungskräfte bereits vorher erhalten, desto besser können sie den Unfallopfern später vor Ort tatsächlich helfen.

Erste Hilfe leisten und dabei Leben retten

Die Vollkasko-Versicherung kann sich lohnen
Nach einem Unfall sollten etliche Dinge beachtet werden GDV

Sollten bei dem Unfall Personen schwer verletzt worden sein, besteht der dritte Schritt darin, erste Hilfe zu leisten. Gerade bei schweren Verletzungen zählt meistens jede Minute, so dass die eigenen Hilfsmaßnahmen letztlich über Leben und Tod entscheiden. Nach Informationen in diesem Ratgeber sind vor allem folgende Aspekte sehr hilfreich:

- Wer Passanten bei einem Unfall mit in die Sicherungsmaßnahmen, wie das Aufstellen des Warndreiecks, einbezieht, kann eher mit der ersten Hilfe beginnen.
- Bewusstlose Unfallopfer sollten in die stabile Seitenlage gebracht werden. Auf diese Weise lässt sich verhindern, dass diese an eventuellem Erbrochenen oder ihrer Zunge ersticken. Dabei unbedingt den Kopf nach hinten leicht überstrecken, um der Erstickungsgefahr vorzubeugen. Vorher ist jedoch durch leichtes Rütteln zu prüfen, ob die betroffene Person nicht eventuell doch aufwacht.
- Sollte das Unfallopfer nicht atmen und auch kein erkennbarer Herzschlag zu spüren sein, ist eine Herz-Rhythmus-Massage oftmals die letzte Rettung. Hierzu sind folgende Schritte erforderlich:

1.) Neben das Unfallopfer knien.
2.) Handballen übereinander auf die Brust des Bedrohten legen.
3.) Mit rhythmischem Atmen den Brustkorb 30 Mal ca. 5-6 cm eindrücken.
4.) Den Kopf des Patienten zurückziehen und zweimal tief durch die Nase Luft zuführen.
5.) Die Prozedur von vorn beginnen, bis der Betroffene wieder atmet oder der Notarzt kommt.

Da jeder Autofahrer zumindest einmal einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat, gilt erste Hilfe am Unfallort in solchen Fällen als obligatorisch. Wer sich dies nicht zutraut und Angst hat, dem Betroffenen zu schaden, sollte dennoch durch Ermutigung und Beistand sowie einen Notruf helfen. Bei einem Atem- und Herzstillstand des Betroffenen sollten zudem unbedingt lebensrettende Maßnahmen ergriffen werden. Da bei vielen Autofahrer der Erste-Hilfe-Kurs Jahre zurück liegt, sollte man sich die Zeit nehmen, sein Erste-Hilfe-Kenntnisse in regelmäßigen Abständen aufzufrischen.

Wer übrigens komplett auf Hilfeleistungen von Unfallopfern verzichtet, kann sich wegen unterlassener Hilfeleistung nach §323c StGB strafbar machen. Auch das reine „Gaffen“ und die Behinderung der Rettungskräfte werden oftmals mit einem Bußgeld belegt.


Als Unfallbeteiligter Beweismittel sichern

Mit den Rettungskräften trifft normalerweise auch die Polizei ein, die den Unfall aufnimmt. Wer bis dahin Erste Hilfe geleistet hat, sollte zu diesem Zeitpunkt mit der Sicherung der Beweismittel beginnen. Auch wenn oftmals viele Aspekte klar erscheinen mögen, ist es sehr wichtig, den Unfallhergang für die Regulierung und etwaige rechtliche Konsequenzen mit Beweisen zu untermauern. Dabei sollten folgende Dinge beachtet werden:

1.) Fotos der Unfallwagen schießen (Sehr wichtig, um den Unfallhergang möglichst originalgetreu wiedergeben zu können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Autos aufgrund der Verkehrslage aus ihrer Ursprungsposition bewegt werden müssen.)
2.) Personalien möglicher Zeugen aufnehmen (Da Zeugen sehr wichtig sind und ungern warten, lassen sie sich auf diese Weise später kontaktieren.)
3.) Kennzeichen vorbeifahrender Autos aufschreiben (Wer beim Unfall selbst ein Kennzeichen gesehen hat, kann so weitere mögliche Zeugen finden).
4.) Fotos von Bremsspuren und Sachschäden schießen. (Für die spätere Schadensabwicklung mit der Versicherung oder etwaige Prozesse) (AG)


Vorheriger ArtikelVDA für Abschaffung der Handelsschranken in Brasilien
Nächster ArtikelAudi zeigt Studie vom Elektro-SUV
Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

Keine Beiträge vorhanden