Vier Wochen Regulierungsfrist

Urteil des Oberlandesgericht (OLG) München

Nach einem Unfall warten Geschädigte häufig sehr lange auf eine Schadensregulierung. Nun gibt es künftig klar geregelte Grenzen für Haftpflichtversicherer.

Mit den Verzögerungstaktiken der Kfz-Haftpflichtversicherer hat das Oberlandesgericht (OLG) München laut dem ADAC bei der Regulierung von Unfallschäden aufgeräumt. Sechs Wochen nach Anmeldung eines Unfallschadens aus hatten die Anwälte des Betroffenen Klage eingereicht, weil die Versicherung nicht gezahlt hatte. Der Zeitpunkt sei adäquat, sagten die Richter.

Nach Anmeldung eines Schadens bei der Versicherung des Unfallgegners geschieht häufig zunächst überhaupt nichts. Hier stellte das Gericht klar,dass die zulässige Prüfungsfrist zwar vom Einzelfall abhängig sei, maximal aber 4 Wochen betrage.

Akteneinsicht oft erst nach Wochen

Dann muss die Versicherung den Schaden regulieren oder ablehnen. Darüber hinaus argumentierte die Assekuranz, erst ein Einblick in die polizeilichen Ermittlungsakten könne die Basis für eine Regulierung schaffen. Die Sachbearbeiter bemühen sich aber oft erst nach Wochen um Akteneinsicht. Später wird das Fehlen von "Lichtbildern im Original" gerügt.

Reine Verzögerungstaktik, wie die Richter im Ergebnismeinen. Entscheidend sei jedoch ein detailliertes Anspruchsschreiben, mit dem gleichzeitig die Vierwochenfrist beginnt.(vergleiche OLG München,Beschluss vom 29.07.2010// 10 W 1789/10// DAR 2010, 644). (mid)

Keine Beiträge vorhanden