Tipps für richtiges Verhalten am Unfallort

Tipps für richtiges Verhalten am Unfallort
Ein Unfall auf der Autobahn 36 mit einem Lkw. © dpa

Wie verhalte ich mich bei einem Unfall? Was sollte bei einem Crash mit einem Elektroauto beachtet werden? Wir haben einige Tipps zusammengestellt.

Ein Autounfall ist schnell passiert. Mal steht nur ein Poller im Weg, mal wird ein anderes Auto beim Einparken erwischt. Da reicht ein Moment der Unachtsamkeit, schon ist man im Stadtverkehr seinem Vordermann ins Heck gerauscht.

Aber was ist, wenn man selbst beteiligt ist und eines der am Unfall beteiligten Autos ein E-Auto ist? Gibt es nun besondere Bestimmungen oder läuft doch alles so ab, wie bei gewöhnlichen Fahrzeugen?

Unfallort absperren

Egal ob ein Unfall mit einem E-Auto oder Verbrenner: Eine Regel gilt immer: Bei schwereren Unfällen sollte gleich der erste Schritt sein, die Polizei und den Rettungsdienst zu verständigen. Daneben sollte zeitnah das Warndreieck mit einem Abstand von 50 Metern aufgestellt und die Unfallstelle abgesichert werden. Dabei ist das Absperren absolut notwendig: bei jedem Autounfall sind die Eigensicherung und die Sicherung des noch fahrenden Verkehrs verpflichtend.

Daneben sollten die Unfallbeteiligten und Helfer möglichst an den rechten Rand fahren. Auch dies schützt den fließenden Verkehr. Tipp: Vorab einige Fotos oder auch ein kurzes Video machen, sodass die Unfallsituation erkennbar ist. Zudem sollte die Warnblinkanlage eingeschaltet und die Sicherheitsweste übergezogen werden. Zu besseren Sichtbarkeit sollte der Kofferraum geöffnet werden. Fahrzeuge werden im fließenden Verkehr so besser erkannt.

Diese Maßnahme ist absolut notwendig. Fand der Unfall auf einer Autobahn oder einer Landstraße statt, müssen Unfallbeteiligte jedoch auch an sich denken. Auf der Autobahn gilt bei jeder Tages- und Nachtzeit, dass sich Unfallbeteiligte nicht auf der Straße aufhalten sollen. Für den nächsten Schritt sollten Fahrer also über die Leitplanke klettern und sich vom Grünstreifen aus dem anderen Fahrzeug nähern.

Erste Hilfe leisten

Sie ist in Deutschland verpflichtend. Ein gewisses Maß an Eigensicherung ist hier jedoch weiter dringend notwendig, wenn es die Umstände erlauben. So könnte das Herausziehen eines bewusstlosen Fahrers auf der Autobahn zu gefährlich sein, wenn der Wagen dicht an der Fahrbahn steht. In diesem Fall gilt, den Verunfallten von der Beifahrerseite aus zu versorgen. Grundsätzlich gilt.

Nachdem bereits im ersten Schritt die Rettungskräfte und die Polizei gerufen wurden, sollte – sofern man es beurteilen kann – dem Rettungsdienst die schwere der Verletzungen der Verunfallten nachgemeldet werden.

Im besten Fall wird der Geschädigte aus dem Auto gezogen. Dies ist jedoch nicht immer möglich, manchmal sind die Verletzungen auch offenkundig zu schwer oder der Verletzte ist eingeklemmt. Nun wird versucht, Blutungen bestmöglich zu stillen und den Verletzten möglichst ruhig zu halten. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn er über starke Rücken- und Nackenschmerzen klagt oder seine Beine nicht mehr korrekt fühlt. Die erste Hilfe besteht jetzt daraus, den Verunfallten absolut ruhig zu halten.

Keine Hilfe möglich

Es gibt Unfälle, bei denen ist für den Laien keine Hilfeleistung möglich, Das trifft beispielsweise auf ein umgestürztes Fahrzeug zu oder für Fälle, wo der Fahrer eingeklemmt ist oder die Türen und Fenster sich nicht öffnen lassen. Nun ist die beste Hilfe, den Verletzten zu beruhigen. Eventuell kann ein Seitenfenster eingeschlagen werden.
Selbst Rettungskräfte geben den Tipp, als Ersthelfer selbst nach weiteren Helfern zu schauen. Oft geschieht es ohnehin, dass andere Autos anhalten. Es schadet nicht, sich eine zweite oder dritte Person zur Hilfe zu holen.

Besondere Gefahren bei Elektroautos

E-Autos kommen immer häufiger auf deutschen Straßen vor und sind somit auch öfter in Unfälle verwickelt. Zuletzt gab es immer wieder Fälle, wo E-Autos beispielsweise durch Kurzschlüsse in Brand geraten sind. Die Brandleistung eines E-Autos ist jedoch nicht schärfer als die bei einem aufgerissenen Benzintank.

Das Löschen ist bei E-Fahrzeugen tatsächlich komplizierter. Selbst die Feuerwehr muss E-Fahrzeuge auf eine andere Weise löschen als gewöhnliche Autos. So ist der Feuerlöscher, den viele Fahrer bei sich im Fahrzeug haben, bei Akkus nicht angebracht. Das Mittel der Wahl ist Wasser – viel Wasser.

Die Feuerwehr bei einem Einsatz. Foto: dpa

Ein größeres Problem bei Unfällen ist das Gewicht und die Stabilität der Fahrzeuge – gerade, wenn es sich nicht um einen Kleinwagen handelt. E-Autos sind wegen ihrer Batterien schwerer als ihre benzinbetriebenen Gefährten, sodass eine eingeklemmte Person in einem spektakulären Schneidversuch oft nur mit großem Gerät befreit werden kann. Darauf bereiten sich die Rettungskräfte natürlich ausreichend vor. Die Feuerwehr zerlegte beispielsweise einen E-Bus bei München, rein zu den Zwecken der Vorbereitung auf den Ernstfall.

Eingeklemmte Insassen

Personen, die in einem demolierten Auto eingeklemmt sind, sind für den Laien kaum oder gar nicht zu befreien. Wer schon einmal gesehen hat, mit welchen Werkzeugen die Rettungskräfte die Tür eines verunfallten Wagens aufstemmen, hat eine gute Ahnung von der tatsächlichen Situation. Hydraulikpressen sind hier ein Muss. Das Herausschneiden eines Verunfallten ist ohnehin nur mit speziellen, über Hydraulikpumpen betriebenen Werkzeugen möglich.

Brennendes Auto

Notfallnummer rufen mit Hinweis auf den Brand und das Absichern sind ein Muss. Daneben sollte der Motor ausgestellt werden, sofern es möglich ist, noch an den Schlüssel zu kommen. Bei bei normalen Autos und kleinen Bränden hilft anfangs der übliche Feuerlöscher.

Person bergen

In diesem Fall ist es egal, ob der Verunfallte bei der Rettung verletzt wird oder schon schwere Verletzungen hat. Die Person wird aus dem brennenden Fahrzeug gezogen und in sichere Entfernung gebracht, sofern das irgendwie möglich ist.
E-Auto oder Verbrenner: Helfen zählt

Welches Auto auch in einen Unfall verwickelt ist, es muss immer geholfen werden. Es gilt das „nach bestem Wissen und Gewissen-Prinzip“. Das bedeutet, dass kein Ersthelfer für Fehler verantwortlich gemacht wird. In brenzlichen und für alle Beteiligten gefährlichen Situationen sollte nur die Unfallstelle abgesichert und die Rettungskräfte gerufen werden. Helfer sollten sich selbst nie in Gefahr begeben.

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