Ein Unfall geht immer mit Stress einher. Das ist vor allem im Ausland der Fall – und das nicht nur wegen der Sprachbarrieren.
Schon vor der eigenen Garagenausfahrt würde ein Autounfall für Stress sorgen. Noch viel aufreibender ist aber ein Crash im Ausland. Wer auf Urlaubsfahrt geht, kann sich darauf aber vorbereiten und das Ungemach minimieren.
Wie immer gilt zuerst: Ruhe bewahren. Im Prinzip sollte man bei einem Unfall im Ausland die gleichen Verhaltensregeln an den Tag legen wie in Deutschland. Noch vor dem Aussteigen streift man sich eine Warnweste über, in vielen Ländern ist das sogar Pflicht. Wer keine Weste trägt, muss mit zum Teil empfindlichen Bußgeldern rechnen. Viele Länder fordern Westen für alle Insassen oder auch für Motorradfahrer. Deshalb führen motorisierte Urlauber am besten stets eine Warnweste pro Mitfahrer mit.
Europaweit gültige Notrufnummer
Sind Personen verletzt, leistet man erste Hilfe und alarmiert über die europaweite Nummer 112 einen Rettungsdienst. Eine weitere Standardmaßnahme ist das Absichern der Unfallstelle mit dem Warndreieck. Im nächsten Schritt sollte der Unfall bei der Polizei gemeldet werden. In einigen Ländern rücken die Beamten bei Bagatellen allerdings gar nicht aus – ob das im eigenen Zielland der Fall ist, sollte man vorher ermitteln. Kommt die Polizei, empfiehlt es sich, um ein Unfallprotokoll zu bitten. Das erleichtert im Anschluss vieles.
Zwar ist in der EU und in einigen europäischen Ländern die sogenannte Grüne Versicherungskarte (offiziell heißt sie: „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“) nicht mehr vorgeschrieben, der ADAC empfiehlt sie dennoch dabei zu haben. Auf der Karte sind Informationen zum Halter und zur Versicherung des Autos eingetragen. Bei einem Unfall hat man die Daten damit stets griffbereit. Mittlerweile wird dieser Versicherungsnachweis nicht mehr auf grünem Papier gedruckt, sondern auf weißem. Versicherte können ihn sich mittlerweile per Mail schicken lassen und selbst ausdrucken. Aber Vorsicht: Die Gültigkeit ist limitiert, meist auf drei oder fünf Jahre.
Europäischer Unfallbericht gehört ins Auto
Außerdem sollte man den „Europäischer Unfallbericht“ mitführen. Er gehört ebenfalls ins Handschuhfach. Er lässt sich auf den Internetseiten der Automobilclubs oder der Versicherer herunterladen oder bestellen. Es gibt ihn auch zweisprachig, etwa in Deutsch-Englisch oder Deutsch-Spanisch. Am besten hat man passend zum Urlaubsziel die entsprechende Variante dabei. Jeder Unfallbeteiligte kann in seiner Sprache die Unfalldaten und relevanten Fakten eintragen. Die Unfallgegner füllen am besten den Unfallbericht in doppelter Ausführung aus und tauschen anschließend die unterschriebenen Durchschriften aus.
Mithilfe des inhaltlich und grafisch standardisierten Formulars wird die Unfallaufnahme vereinfacht. In den Bericht werden Ort und Zeit des Unfalls, Namen der Fahrer und Zeugen sowie Angaben zu den zu den jeweiligen Fahrzeugen und deren Autoversicherung vermerkt. Außerdem werden der Unfallhergang und Schäden am Fahrzeug aufgeschrieben. Gibt es Unstimmigkeiten zum Unfallhergang, sollten diese genannt werden. Außerdem sollte man Fotos von der Unfallstelle und den Schäden am Fahrzeug machen. Den ausgefüllten Bericht schickt man anschließend schnellstmöglich an den Kfz-Versicherer.
Da im Ausland oftmals geringere Schadensersatzansprüche gelten als in Deutschland, bieten einige Kfz-Versicherer mit dem Auslandsschadenschutz eine Leistungserweiterung an. Diese aufpreispflichtige Zusatzversicherung greift bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall außerhalb Deutschlands und ersetzt den Schaden nach deutschem Recht. (SP-X)