Wenn’s im Ausland kracht: Das richtige Formular hilft

Wenn’s im Ausland kracht: Das richtige Formular hilft
Der "„Europäischer Unfallbericht“ sollte griffbereit an Bord sein © SP-X

Unfälle sind immer ein Alptraum. Erst recht im Ausland. Doch man kann sich auch auf diesen Schreck vorbereiten.

Zunächst gilt: Ruhe bewahren. Im Prinzip sollte man bei einem Unfall im Ausland die gleichen Verhaltensregeln an den Tag legen wie hier zu Lande. Noch vor dem Aussteigen streift man sich eine Warnweste über – in vielen Ländern ist das sogar Pflicht. Wer keine Weste trägt, muss mit zum Teil empfindlichen Bußgeldern rechnen. Viele Länder fordern Westen für alle Insassen oder auch für Motorradfahrer. Deshalb führen motorisierte Urlauber am besten stets eine Warnweste pro Mitfahrer mit.

Sind Personen verletzt, leistet man erste Hilfe und alarmiert über die europaweite Nummer 112 einen Rettungsdienst. Eine weitere Standardmaßnahme ist das Absichern der Unfallstelle mit dem Warndreieck. Im nächsten Schritt sollte der Unfall bei der Polizei gemeldet werden. Zwar kann in vielen Ländern die Obrigkeit bei Bagatellschäden außen vor bleiben, doch im Zweifelsfall ist man damit auf der sicheren Seite.

Zwar ist in der EU und einigen europäischen Ländern die sogenannte Grüne Versicherungskarte (offiziell heißt sie: „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“) nicht mehr vorgeschrieben, der ADAC empfiehlt sie dennoch. Auf der Karte sind Informationen zum Halter und zur Versicherung des Autos eingetragen. Bei einem Unfall hat man die Daten damit stets griffbereit. Mittlerweile wird dieser Versicherungsnachweis nicht mehr auf grünem Papier gedruckt, sondern auf weißem. Versicherte können ihn sich mittlerweile per Mail schicken lassen und selbst ausdrucken. Auf der Karte ist ein Ablaufdatum vermerkt. In der Regel gilt die Karte für drei Jahre, bei manchen Versicherern auch fünf Jahre. Im Zweifel bestellt man aktuell.

„Europäischer Unfallbericht“ gehört ins Handschuhfach

Am besten Ruhe bewahren und den Notruf verständigen. Foto: ACE

Außerdem sollte man den „Europäischer Unfallbericht“ mitführen. Er gehört ebenfalls ins Handschuhfach. Er lässt sich auf den Internetseiten der Automobilclubs oder der Versicherer herunterladen oder bestellen. Es gibt ihn auch zweisprachig, etwa in Deutsch-Englisch oder Deutsch-Spanisch. Am besten hat man passend zum Urlaubsziel die entsprechende Variante dabei. Jeder Unfallbeteiligte kann in seiner Sprache die Unfalldaten und relevanten Fakten eintragen. Am besten füllt man den Unfallbericht doppelt aus und tauscht anschließend die unterschriebenen Durchschriften aus.

Mithilfe des inhaltlich und grafisch standardisierten Formulars wird die Unfallaufnahme vereinfacht. In den Bericht werden Ort und Zeit des Unfalls, Namen der Fahrer und Zeugen sowie Angaben zu den zu den jeweiligen Fahrzeugen und deren Autoversicherung vermerkt. Außerdem werden der Unfallhergang und Schäden am Fahrzeug aufgeschrieben. Gibt es Unstimmigkeiten, sollten diese genannt werden. Außerdem sollte man Fotos von der Unfallstelle und den Schäden am Fahrzeug machen. Den ausgefüllten Bericht schickt man anschließend schnellstmöglich an den Kfz-Versicherer, rät der ADAC.

Da im Ausland oftmals geringere Schadensersatzansprüche gelten, bieten einige Kfz-Versicherer mit dem Auslandsschadenschutz eine Leistungserweiterung an. Diese aufpreispflichtige Zusatzversicherung greift bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall außerhalb Deutschlands und ersetzt den Schaden nach deutschem Recht. (SP-X)

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