Etliche Neuregelungen für Autofahrer in 2013

Von neuem Führerschein bis höherer Maut

Das Jahr 2013 bringt für die Autofahrer eine Vielzahl von Änderungen. Dazu gehört unter anderem ein neuer Führerschein, Umweltzonen und neue Strafen für Falschparker.

Deutschlands Autofahrer müssen sich ab dem 1. Januar auf eine Vielzahl von Neuerungen einstellen. Dazu gehört neben einem neuen Führerschein unter anderem auch der Wegfall von speziellen Versicherungstarifen für Frauen. Was sich ändert, hat der TÜV Süd zusammengestellt. Hier unser Überblick.

Führerschein: Mit dem 19. Januar gibt es einen neuen Führerschein. Die neue Plastikkarte ist dann nur noch 15 Jahre gültig, muss im Anschluss entsprechend verlängert werden. „Ganz wichtig: Das gilt nur für das Dokument selbst. Die Fahrerlaubnis selbst ist nach wie vor unbegrenzt gültig“, sagt TÜV-Experte Eberhard Lang. Nach Ablauf dieser 15 Jahresfrist muss lediglich ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Die bisherigen Führerscheine gelten wie bisher noch bis 2032.

Reform des Punktekatalogs

Punkte: Entschieden ist noch nichts, doch nach einem Plan von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) soll noch im Jahr 2013 das Flensburger Punktesystem reformiert werden. Doch zuvor bedarf es noch der Zustimmung des Bundestags. Ein Termin für die Abstimmung des Bundestagsabgeordneten gibt es aber noch nicht.

Umweltzonen: Ab dem kommenden Jahr wird die Zahl der Umweltzonen zunehmen. Um das schwäbische Ludwigsburg entsteht ein weiteres zusammenhängendes „Sperrgebiet“, wie der TÜV mitteilt. In Mainz und Wiesbaden geht ohne Plakette ab 2013 nichts mehr. Wer in Städten in Baden-Württemberg keine grüne Plakette hat, darf nicht in die Innenstadt. „Insgesamt erhöht sich die Zahl der Umweltzonen von derzeit 43 auf 50, die der Städte und Gemeinden mit Fahrverboten für Gelb oder Rot steigt von 59 auf 71“, so Experte Lang.

Anreize für Elektroautos: Unproblematisch ist die Fahrt in Umweltzonen für Elektrofahrzeuge. Besitzer eines E-Autos haben zudem Vorteile bei der Steuer. „Bei Anschaffung eines Nullemissionsfahrzeuges bis Ende 2015 gibt es für zehn Jahre eine Befreiung von der Kfz-Steuer. Die Regelung gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die seit dem 18. Mai 2011 zugelassen wurden“, so Lang. Bisher dauerte die Steuerbefreiung nur fünf Jahre.

Dieselpartikelfilter: Schlechte Nachrichten für die Besitzer eines Dieselfahrzeugs. Die Förderung der Nachrüstung von Partikelfiltern für Diesel beträgt 2013 nur noch 260 statt 330 Euro.

Spritpreise: Im kommenden Jahr will das Bundeskartellamt die von der Regierung beschlossene Markttransparenzstelle einrichten. Über eine Online-Plattform sollen sich Verbraucher so laufend über aktuelle Kraftstoffpreise informieren können. Die Mineralölkonzerne sind dann aufgefordert, regelmäßige Preisinformationen mitzuteilen.

Maut: Die Mautgebühr in einigen Ländern erhöht sich, auch in Österreich. Hier erhöht sich der Preis für eine Zehn-Tages-Vignette um 30 Cent auf 8,30 Euro. Dort sind auch höhere Bußgelder in der Diskussion. Zugleich kontrolliert die ASFINAG die Maut mit mobilen Kontrollen.

Höhere Strafen für Falschparker

Zweiräder und Kraftfahrzeug-Kombinationen: Veränderungen gibt es auch bei der Fahrerlaubnis für Motorräder und bei der Kombination von Kraftfahrzeugen mit Anhängern an. Für Biker bedeutet dies, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Kilometern pro Stunde für den 16 und 17 Jahre alten Biker-Nachwuchs mit der Führerscheinklasse A1 ersatzlos gestrichen wird. Dafür gilt die Leistungsbeschränkung von maximal 11 kW bei 125 Kubikzentimetern weiter. Dabei darf das Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg nicht überschritten werden. Mehr Leistung auf die Straße bringen dürfen dagegen Motorradfahrer ab 18 Jahren: anstatt 25 dann 35 kW in der Klasse A2 (Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg). Für den Klassenaufstieg gilt: Jeweils nach zwei Jahren mit praktischer Prüfung. Selbst beim Aufstieg in den unbegrenzten Fahrspaß der Klasse A. Führerschein-Neulinge erkundigen sich zusätzlich am besten bei ihrer Fahrschule oder der zuständigen Behörde.

Höhere Strafen für Falschparken: Falschparker müssen sich in den Innenstädten im kommenden Jahr auf höhere Verwarnungsgelder einstellen, nachdem gerade in Großstädten das Parken in den vergangenen Jahren immer teurer geworden ist. Deshalb sollen nun auch die Verwarnungsgelder bei Falschparken drastisch steigen. Für manche Fälle ist zum 1. April eine Verdoppelung geplant. Die Erhöhung muss allerdings noch parlamentarische Hürden nehmen. (AG)

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