Kaufprämie: Bereits über eine Million Anträge gestellt

2016 bis 2021

Kaufprämie: Bereits über eine Million Anträge gestellt
Ein Parkplätz für Elektroautos. © dpa

Die Kaufprämie für Elektroautos kommt bei den Kunden an. Bis Ende des vergangenen Jahres wurden bereits mehr als eine Million Anträge gestellt.

Wie das für den Umweltbonus zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilte, wurden zwischen der Einführung im Sommer 2016 und Ende Dezember 2021 insgesamt 1,045 Millionen Anträge für E-Autos und Plug-in-Hybride gestellt.
Allein im Dezember wurden bei der Behörde 82.437 Anträge eingereicht.

Rund 585.000 Anträge für E-Autos

Auf reine E-Mobile entfielen insgesamt 584.687 Anträge, 460.562 betrafen Plug-in-Hybride. Zudem wurde für 228 Brennstoffzellenautos Förderung beantragt.

Besonders nachfragt waren die Fahrzeuge von VW. In den ersten 11 Monaten des zurückliegenden Jahres beantragten 152.369 VW-Käufer eines batterieelektrischen Modells oder eines Plug-in-Hybriden die Innovationsprämie. Damit liegt VW an der Spitze vor Mercedes mit 99.228 beantragten Umweltboni und vor BMW (88.539). Das geht aus einer Statista-Grafik auf Basis von Zahlen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hervor.

Renault liegt mit 84.496 Antragsstellern auf dem vierten Rang. Unter den Top-10 folgen Hyundai (56.257), Tesla (55.237), Audi (55.118), Smart (48.311), Kia (37.311) und Skoda (34.005).

Prämie noch bis Ende 2022

Die Innovationsprämie bleibt im derzeitigen Umfang bis Ende 2022 aufrechterhalten. Entsprechend können Käufer eines rein elektrisch angetriebenen Pkw weiterhin einen Zuschuss von bis zu 9.570 Euro einplanen. Der Kauf von Plug-in-Hybriden wird wie bisher mit bis zu 6.750 Euro gefördert. Für die Zeit nach dem 31.12.2022 will die Bundesregierung eine Neuregelung erarbeiten, die eine Förderung von Autos mit nachweislich „positivem Klimaschutzeffekt“ vorsieht.

Das dürfte dann insbesondere Auswirkungen auf Fahrerinnen und Fahrer eines Plug-in-Hybriden haben. Sie erhalten bereits derzeit nur noch eine Förderung, wenn ihr Fahrzeug eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer hat, ab dem 1. August 2023 soll eine Mindestreichweite von mindestens 80 Kilometern gelten. Die Förderung und der Steuervorteil für dienstlich genutzte Fahrzeuge von 0,5 statt 1 Prozent soll zudem vom elektrischen Fahranteil abhängig gemacht werden. (AG/SP-X)

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