Neue Bedingungen für H-Kennzeichen

Amtliche Begutachtung erforderlich

Neue Bedingungen für H-Kennzeichen
Eine Porsche 911 ist immer eine gute Kapitalanlage © SP-X

Zur Erlangung des steuerlich günstigen H-Kennzeichens sind neue Kriterien erforderlich. Besonders auf den Motor des mindestens 30 Jahre alten Oldtimers treffen Verschärfungen zu.

Damit ein Oldtimer als solcher auch vom Staat anerkannt wird, benötigt er ein Gutachten. Seit 1. November 2011 gibt es dafür neue Richtlinien. Kfz-Sachverständige haben für die Beurteilung der Klassiker mehr Freiraum erhalten. Das bisherige fünfstufige Bewertungssystem fällt weg, nun gilt ein "guter Erhaltungszustand" als Bedingung für den Oldtimer-Status. Dafür wurden die Kriterien zum Motor verschärft: Künftig muss der Antrieb aus der gleichen Baureihe stammen, bisher konnten auch herstellerfremde Motoren eingebaut werden.

Gutachten kostet unter 100 Euro

Eine amtliche Begutachtung gemäß § 23 StVZO ist für die Zuteilung des H-Kennzeichens aber nach wie vor erforderlich. Dabei muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt und in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand sein, also besser als es alte Autos normalerweise sind. Gutachten können Überwachungsorganisationen wie TÜV, Dekra und GTÜ erstellen. Es kostet für Pkw weniger als 100 Euro.

Wichtig ist, dass die Hauptbaugruppen des Fahrzeugs im Originalzustand sind oder zeitgenössisch ersetzt wurden. Auch eventuelle Anbauteile müssen dem damaligen Originaleindruck entsprechen. Als Nachweis dienen beispielsweise Gutachten, Fahrzeugbrief, Fachliteratur, Prospekte, Originaldokumente oder auch Presseberichte.

Steuer unter 200 Euro

Das Gutachten dient zum Erlangen des historischen H-Kennzeichens, bei dem der Zulassungsnummer ein "H" nachgestellt wird. Der Halter muss lediglich eine pauschale Kfz-Steuer (derzeit knapp unter 200 Euro) zahlen, die sich nicht an Hubraum oder Schadstoffausstoß orientiert. Auch gibt es besonders günstige Versicherungstarife.

Beides gilt auch für das vor allem bei Oldtimer-Sammlern verbreitete rote 07er-Kennzeichen. Es darf zwar nicht im Alltag genutzt werden, dafür aber etwa bei Touren zu Klassiker-Veranstaltungen oder bei Kontroll- und Einstellungsfahrten. In der Regel kann das Nummernschild zudem an mehreren Fahrzeugen angebracht werden. (SP-X)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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