Je betrunkener, desto mehr Schmerzensgeld

Urteil des OLG München

Je betrunkener, desto mehr Schmerzensgeld
Der ACE fordert eine Null-Promille-Grenze für Autofahrer. © HUK

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt im Falle eines alkoholbedingten Unfalls auch vom Grad der Trunkenheit des Verursachers ab. Ein entsprechendes Urteil erging gerade vom OLG Münchnen.

Bei alkoholbedingten Unfällen kann das Schmerzensgeld mit dem Grad der Trunkenheit des Verursachers in der Höhe steigen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts München weist der ADAC hin (Az.: 10 U 3341/13).

Längere Zeit arbeitsunfähig

In dem verhandelten Fall hatte ein mit 1,56 Promille alkoholisierter Autofahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen, der dabei schwer verletzt wurde. Dem Kläger sprach das Gericht ein Schmerzensgeld von 13.000 Euro zu. Der Geschädigte war mehr als neun Monate nach dem Unfall noch arbeitsunfähig.

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes wurde im Rahmen der sogenannten Genugtuungsfunktion auch die erhebliche Trunkenheit des Unfallverursachers berücksichtigt, die maßgeblich zu dem Unfall beitrug. (dpa)

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