Versicherung zahlt trotz Sommerreifen

Wer im Winter einen Crash mit Sommerreifen verursacht, dessen Versicherung zahlt zumindest die Schäden des Unfallgegners. Probleme kann es aber bei der Erstattung der eigenen Reparaturkosten geben.

Autofahrer müssen aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen ab diesem Winter mit einer der Witterung angepassten Ausrüstung unterwegs sein. Diese neue Vorschrift sorgt indes für Irritationen, da selbst Juristen über die Begrifflichkeit der angepassten Ausrüstung streiten. Doch eines ist klar. Kommt es bei winterlicher Witterung zu einem Unfall, zahlt die Kfz-Haftpflicht trotz Sommerreifen zumindest den Schaden des Unfallgegners. Darauf macht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute in Bonn aufmerksam.

Grobe Fahrlässigkeit

Probleme kann es jedoch mit der Versicherung bei der Begleichung der eigenen Reparaturkosten geben. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn die Fahrt mit Sommerreifen grob fahrlässig war. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Autofahrer mit Sommerreifen in einem winterlichen Skigebiet unterwegs ist und dort einen Unfall baut.

Wer also Ärger mit der Versicherung vermeiden will, sollte sich Winterreifen montieren lassen. Ein Wechsel, zu dem auch der ADAC jetzt dringend rät: In der ganzen Republik drohe überfrierende Nässe und Schneefall, warnt der Automobilclub.

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