Teilerfolg im Rußfilterskandal

A.T.U. lenkt ein

Autofahrer sollten keine Gutscheine für einen späteren Tausch wirkungsloser Rußfilter akzeptieren. Laut der Deutschen Umwelthilfe gibt es einen Rechtsanspruch auf sofortigen Austausch.

Vom Skandal um nicht funktionierende Nachrüst- Rußfilter betroffene Autofahrer sollten sich nicht länger von ihrer Werkstatt vertrösten lassen. Sie hätten gegenüber dem Betrieb einen Rechtsanspruch «auf sofortigen, kostenfreien Austausch» gegen ein Filtersystem eines anderen Herstellers, sofern dieses verfügbar ist. Darauf weist die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Berlin hin.

Keine Gutscheine akzeptieren

Autofahrer sollten keine Gutscheine akzeptieren, mit denen die Werkstatt einen späteren Austausch gegen ein funktionierendes System verspricht. Laut DUH ist zurzeit nicht absehbar, wann und ob überhaupt diese Hersteller einwandfreie Alternativsysteme auf den Markt bringen werden.

Seit Monaten verzögert sich die Lösung des Problems, weil einige Werkstattketten den Tausch der «Schrottfilter» gegen funktionierende Fremdfabrikate verweigern. Bei rund 45.000 Dieselfahrzeugen waren im Vorjahr Nachrüstfilter der Firmen GAT, Bosal und Tenneco eingebaut worden. Sie hatten sich später als unwirksam erwiesen, woraufhin ihnen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Zulassung entzog.

KBA greift ein

Vergangene Woche erklärte sich nun die Werkstattkette A.T.U. zum Filtertausch gegen funktionierende Systeme ohne Zusatzkosten bereit. Die DUH rät allen betroffenen Kunden, das Angebot sofort anzunehmen.

Sorgen, beim Austausch erneut einem «Betrugsanbieter» aufzusitzen, müssen Verbraucher offenbar nicht haben. Nach Angaben des KBA ist mittlerweile eine Nachprüfung der angebotenen Nachrüst-Partikelfilter abgeschlossen. Die Systeme der Hersteller Eberspächer, Grywotz, HJS, Oberland Mangold, Remus, Sebring und Twintec hätten die Forderungen in den definierten Messzyklen erfüllt, teilt die Behörde in Flensburg mit. Somit sei das Angebot der derzeit erhältlichen Rußfilter «in der Lage, in über 96 Prozent aller Fälle die in die Kritik geratenen Systeme anderer Hersteller, für die die Allgemeinen Betriebserlaubnisse zurückgegeben wurden, zu ersetzen».

Wegen des sich verschleppenden Austauschs der «Schrottfilter» hatte das KBA betroffene Dieselfahrer angeschrieben und sie zum Handeln aufgefordert. Ihnen droht eine Rückzahlung des gewährten Steuerbonus. (dpa/gms)

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