Tagfahrlicht reicht nicht im Tunnel

Bußgeld droht

Wer nur mit Tagfahrlicht in einen Tunnel fährt, riskiert ein Bußgeld. Autofahrer sollten deshalb auf jeden Fall auch das Abblendlicht einschalten.

Tagfahrlicht allein reicht im Tunnel nicht aus: Wer nicht zusätzlich das Abblendlicht einschaltet, riskiert ein Bußgeld von mindestens zehn Euro. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München hin. Die Beleuchtung diene nicht nur dazu, selbst besser sehen zu können - man werde vor allem auch von anderen Verkehrsteilnehmern leichter wahrgenommen.

Die Abblendlicht-Pflicht besteht in Deutschland in allen Durchfahrten, vor denen ein quadratisches, blaues Verkehrsschild mit Tunnelsymbol steht. Einige Oberklassewagen verfügen über Sensoren, die bei schlechten Lichtverhältnissen die Beleuchtung automatisch einschalten - also auch im Tunnel. (dpa/tmn)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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