Partikelfilter-Zuschuss gilt nicht immer

Die steuerliche Förderung von Dieselpartikelfiltern wird nur in bestimmten Fällen ausgezahlt. Gefördert werden die Systeme, die nicht ganz so gut filtern.

Autobesitzer, die im Jahr 2006 einen neuen Diesel-Pkw gekauft und sofort mit einem Partikelfilter nachgerüstet haben, bekommen dafür keine nachträgliche Förderung. Wurde der Rußpartikelfilter beim Händler vor der Auslieferung eingebaut, erkenne das Finanzamt dies nicht als Nachrüstung an, erläutert Maximilian Maurer vom ADAC in München. Anders sehe es dagegen aus, wenn sich der Käufer den Filter nach der Auslieferung des Autos in einer Werkstatt einbauen ließ.

Serienfilter effizienter

Der Bundestag hatte zum 1. April die Förderung der Partikelfilter- Nachrüstung von einmalig 330 Euro beschlossen. Dieser Steuerbonus wird mit der fälligen Kfz-Steuer verrechnet. Vorgesehen ist er aber nur für Nachrüstungen von Autos, die bis Ende 2006 zugelassen wurden. Wer nach dem 1. Januar 2007 einen Neuwagen ohne Rußpartikelfilter kauft, hat dagegen Pech gehabt. Er muss die Nachrüstung vollständig aus eigener Tasche bezahlen, erklärt Maurer.

Laut Gerd Lottsiepen vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Berlin sind die Nachrüstfilter allerdings längst nicht so effizient wie die ab Werk eingebauten Filtersysteme. Während letztere, die so genannten geschlossenen Filter, 99 Prozent der Partikel herausfilterten, seien es bei den Nachrüstlösungen nur zwischen 30 und 70 Prozent. «Wir haben daher von Anfang an gesagt: 'Leute, kauft Autos mit serienmäßig eingebauten Partikelfiltern'», sagt Lottsiepen. (dpa)

Keine Beiträge vorhanden