Nebelschlussleuchten sorgen für Ärger

Nebelschlussleuchten zeigen nachfolgenden Autofahrern deutlich den Abstand zwischen beiden Fahrzeugen. Allerdings sollten sie auch nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden.

Gut gemeint ist oft alles andere als gut - das gilt beim Autofahren etwa für das Einschalten der Nebelschlussleuchte bei verminderter Sicht durch Regen oder Schnee. Da diese viel heller ist als normale Rückleuchten am Auto, kann sie nachfolgende Fahrer erheblich blenden, so der TÜV Süd in München.

Kein Einsatz bei Schnee

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt deshalb vor, dass Nebelschlussleuchten nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden dürfen. Starker Schneefall oder Wolkenbrüche seien keine Gründe für ihren Einsatz - auch wenn dieser vielen Fahrern bei Sichtweiten von unter 50 Metern sinnvoll erscheinen mag.

Mancher Fahrer wird laut TÜV auch ungewollt zum Blender: Viele Autos haben einen gemeinsamen Schalter für den Nebelscheinwerfer vorn am Wagen und die Schlussleuchte. Das verwirrt mitunter. In der ersten Stufe werden nur die Nebelscheinwerfer angeschaltet. Erst mit der zweiten Schalterstufe kommt die Schlussleuchte hinzu. Das wird in der Regel durch eine leuchtende gelbe Kontrolllampe signalisiert. (dpa)

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