Unscharfe, geschönte oder sonst wie frisierte Angaben zu einem Versicherungsvorgang können im Endeffekt dazu führen, dass man mit leeren Händen dasteht.
Wer mit Lügen bei einem Autodiebstahl seine Versicherung
reinlegen will, hat schlechte Karten. Bei vorsätzlich falschen Angaben zum Kilometerstand, Kaufpreis oder zu früheren Entwendungen des gestohlenen Autos muss der Kaskoversicherer nicht zahlen.
Weiterreichende Konsequenzen
Dies hat das Landgericht Dortmund (Az.22 0 71/08). laut der Zeitschrift «Finanztest» entschieden. Die Versicherung muss nicht einmal das Navigationssystem und das Telefon ersetzen, obwohl die falschen Angaben mit diesen beiden Geräten nicht im Zusammenhang standen. (mid)